Eine Initiative des Bremer Senats sieht vor, eine gerichtsmedizinische Untersuchung von unter Sechsjährigen vorzuschreiben.

Während Bremen nach Fällen von Misshandlungen über eine Obduktionspflicht bei verstorbenen Kindern debattiert, ist dieses Thema bisher in Hamburg offenbar nicht angekommen. Eine Initiative des Bremer Senats sieht vor, eine gerichtsmedizinische Untersuchung von unter Sechsjährigen vorzuschreiben, wenn diese ohne zuvor bekannte Erkrankungen oder sichtbare Verletzungen verstorben seien. Ziel, so die Bremer, sei eine verlässlichere Aufklärung von Misshandlungen. Laut SPD-Anfrage habe sich der Hamburger Senat mit diesem Thema bisher jedoch nicht befasst.

"Kinderschutzverbände, Kirchen und Politik setzen sich bundesweit mit der Frage einer Obduktionspflicht auseinander, nur in Hamburg bekommt man davon anscheinend nichts mit", sagte SPD-Jugendexperte Thomas Böwer, der den Senat auffordert, Stellung zu beziehen. Es geht nicht darum, die Eltern unter Generalverdacht zu stellen. "Obduktionen können dazu dienen, Kindesmisshandlungen zu erkennen und aufzuklären", so Böwer, der auf den Fall der verstorbenen Lara verweist. Laut der aktuellsten Statistik des Jahres 2008 sind in Hamburg 59 Kinder zwischen null und sechs Jahren verstorben - in sieben Fällen wurde per Obduktion ein fremdes Einwirken festgestellt.