Nach dem Selbstmord des jungen Georgiers in Abschiebehaft hat sich Justizsenator Till Steffen (GAL) vor die Mitarbeiter des Haftvollzugs gestellt: "Ihnen ist nach derzeitigem Erkenntnisstand kein Vorwurf zu machen. Sie haben sich intensiv um David M. gekümmert", sagte Steffen dem Abendblatt. Der Senator reagiert damit auf den Bericht dieser Zeitung, dass der verstorbene David M. noch am 17. Februar von Psychologen - anders als zunächst offiziell dargestellt - als möglicherweise suizidgefährdet eingestuft wurde, wenig später jedoch mit einer Decke alleine in einem Raum gelassen wurde, an der er sich erhängte. Steffen kündigte an, die Regeln der Abschiebehaft zu überprüfen. Möglicherweise werde die Abschiebehaft auf dem Gelände der Vollzugsanstalt Billwerder ins Vorderhaus verlegt, "um die Unterbringung zu verbessern", sagte der Justizsenator.

Weil David M. das Essen verweigert habe, sei eine mögliche Suizidabsicht "zunächst nicht ausgeschlossen" worden, so Steffen weiter. "Konkrete Anhaltspunkte für eine Suizidabsicht konnten nicht festgestellt werden. Nach intensiven Gesprächen stabilisierte sich sein Zustand, sodass die vorsorglichen Sicherungsmaßnahmen wieder aufgehoben wurden." Wie bekannt wurde, erhängte sich David M. zwischen 15.50 und 16.15 Uhr, als der Monitor seiner Zelle nicht beobachtet wurde.

Das Ziel der GAL bleibe, "in so vielen Fällen wie möglich" auf die Abschiebehaft zu verzichten, beteuerte Senator Steffen. Wie berichtet, versuchten 21 Ausländer seit 2000, sich in Abschiebehaft das Leben zu nehmen.