Unter dem Begriff Asbest sind verschiedene Silikat-Mineralien zusammengefasst, die aus feinen Fasern bestehen. Ist der Mensch einer Asbestbelastung ausgesetzt, atmet er diese mikroskopisch kleinen Fasern ein. Sie gelangen dabei tief in die Lunge bis in die kleinsten Lungenbläschen hinein. Dort werden die feinen Nadeln von Zellen des körpereigenen Immunsystems angegriffen und es kann je nach Dauer der Asbestbelastung und der Konzentration der eingeatmeten Fasern zu einer chronischen Entzündung kommen, bei der sich intaktes Lungengewebe im Laufe von 15 bis 20 Jahren in Bindegewebe umwandelt. Das Ausmaß einer solchen Asbestose kann sehr unterschiedlich sein. Ist sie fortgeschritten, leiden die Betroffenen unter Atemnot, Reizhusten und Auswurf. Auf dem Boden einer solchen Asbestose können sich noch Jahrzehnte nach der Asbestbelastung bösartige Tumoren der Lunge und des Lungenfells entwickeln. Festgestellt wird eine Asbestose durch eine gründliche körperliche Untersuchung, ein Röntgenbild der Lunge und eine Lungenfunktionsprüfung. Aufgrund der gesundheitsschädlichen Wirkung ist die Verwendung von Asbest in Deutschland seit 1993 verboten. In der Europäischen Union gilt ein Verbot seit 2005.