Für Mittagessen in der Schule wird 19 Prozent Mehrwertsteuer verlangt. Fastfood-Ketten profitieren von einem Steuersatz von sieben Prozent.

Hamburg. Im Prinzip sind sich alle einig: Gesundes Essen ist für Schüler wichtig. Seit Jahren bemühen sich die zuständigen Ministerien mit hoch dotierten Programmen, das Bewusstsein für ausgewogene Ernährung zu schaffen. Doch nun offenbart sich, dass ein Feind besserer Schulverpflegung in den eigenen Reihen sitzt - im Bundesfinanzministerium. Es geht um die Besteuerung des Essens an Schulen. Denn: Während der Staat für Mittagessen, die in der Schule zubereitet werden, 19 Prozent Mehrwertsteuer verlangt, profitieren Fastfood-Ketten vom ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent.

"Es ist absurd, dass unser Besteuerungssystem vollwertiges Essen von echten Tellern gegenüber herunter geschlungenen Zwischendurch-Snacks aus Papp- und Aluboxen benachteiligt", sagte die stellvertretende Vorsitzende der GAL-Fraktion, Antje Möller, dem Abendblatt. Auch SPD-Schulexperte Ties Rabe forderte gestern: "Es kann nicht sein, dass das Kochen in der Schule bestraft wird. Die Mehrwertsteuersätze müssen vereinheitlicht werden."

Die Sprengkraft klingt in einer Verwaltungsvereinbarung aus dem Oktober 2008. Unter dem sperrigen Titel "Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Vergabe von Speisen und Getränken" hat der Gesetzgeber festgelegt, wann welcher Steuersatz gilt. Für Schulen heißt das: Ein Catering-Unternehmen, dass das Essen bringt, zahlt sieben Prozent. Wenn der gleiche Unternehmer das Essen in der Schule ausgibt und Geschirr abwäscht, werden 19 Prozent fällig. Noch komplizierter wird es, wenn ein Schulverein für die Dienstleistungen verantwortlich zeichnet. Dann können die Umsätze wieder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

"Das ist ein bürokratischer Koloss", sagte Dörte Frevel von der Hamburgischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung. In Hamburg gibt es etwa 160 Schulkantinen, die in der Regel mit fertigen Portionen beliefert werden. Frevel: "Ziel muss sein, dass für Schulkantinen generell der günstigere Steuersatz gilt."