Die Hamburger Rechtsanwältin Gisela Wild (77) hat den ersten Maria-Otto-Preis des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erhalten. "Das Lebenswerk von Frau Dr. Wild ist vorbildhaft, weil sie die Vielzahl von Facetten, die zu einer Anwaltspersönlichkeit gehören, von der Rechtswissenschaftlerin über die Wirtschaftsanwältin bis hin zur unerschrockenen Kämpferin für Freiheitsrechte in sich verkörpert", sagte DAV-Präsident Prof. Wolfgang Ewer. Wild hatte 1983 das Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Volkszählungsgesetz gemeinsam mit einer Kollegin geführt. Im sogenannten Emma-Prozess gegen den "Stern" vertrat sie die Klage von zehn Frauen, darunter Alice Schwarzer. 2005 wurde sie zur Richterin beim Hamburgischen Verfassungsgericht gewählt. Mit dem Preis will der Anwaltverein das Engagement von Anwältinnen würdigen. Benannt ist er nach der ersten deutschen Rechtsanwältin Maria Otto.