Das Versenken von 320 Felsbrocken im Bereich des Sylter Außenriffs hat ein möglicherweise folgenschweres Nachspiel für die Umweltschutzorganisation Greenpeace. Gestern hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass Greenpeace grundsätzlich verpflichtet ist, einer Firma, die in dem Operationsgebiet Kies und Sand abbaut, alle durch die Aktion entstandenen oder entstehenden Schäden zu ersetzen.

Greenpeace hatte die tonnenschweren Felsbrocken im Sommer 2008, rund 70 Kilometer westlich der Insel, im Meer versenkt, um die Tier- und Pflanzenwelt vor den beim Kiesabbau eingesetzten Saugbaggern und der Schleppnetzfischerei zu schützen. Dabei habe Deutschland das rund 5300 Quadratkilometer große Areal vor Sylt und Amrum der Europäischen Union als "Natura 2000"-Schutzgebiet gemeldet. Sieben der rund ein Kubikmeter großen Brocken landeten laut einem Greenpeace-Sprecher indes im Abbaugebiet "Weiße Bank", allerdings nur drei in dem Gebiet, in dem die Firma OAM Deme Mineralien GmbH Schürfrechte besitze.

Das Landesbergamt in Clausthal-Zellerfeld hatte dem Unternehmen die Genehmigung zum Abbau von Kies und Sand erteilt. Die Firma hatte unter anderem argumentiert, dass die Saugbagger durch die versenkten Steine beschädigt werden könnten. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte sie Schadenersatzansprüche in noch unbekannter Höhe geltend machen.

Doch die Umweltschützer geben sich kämpferisch. "Das Urteil ist ein Rückschlag, aber wir werden uns nicht aufhalten lassen", sagte Greenpeace-Experte Thilo Maack. "Wir werden Berufung beim Oberlandesgericht einlegen." Auch künftig werde sich Greenpeace für das Verbot des Kiesabbaus, der Schleppnetzfischerei sowie für eine Ausweitung der Schutzzonen im Wattenmeer starkmachen.

Auf Abendblatt-Anfrage wollte sich die Abbaufirma nicht zu dem Urteil äußern. Man wolle das schriftliche Urteil abwarten, sagte ein Sprecher.