Hamburg setzt mit Paragraf 12 des Schulgesetzes die Vorgaben der Uno-Behindertenrechtskonvention um.

Hamburg. Wenn in diesen Tagen die Anmeldungen für die Erst- und Fünftklässler beginnen, haben zum ersten Mal auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen das Recht, eine allgemeinbildende Schule zu besuchen. Hamburg setzt mit Paragraf 12 des Schulgesetzes die Vorgaben der Uno-Behindertenrechtskonvention um.

Derzeit besuchen 8438 behinderte Kinder Hamburger Schulen. Davon werden aber nur 1200 integrativ unterrichtet. Im nächsten Schuljahr soll es in jedem der 42 Anmeldeverbünde mindestens eine integrativ arbeitende Primarschule und in jeder der 22 Regionen eine Stadtteilschule geben. Die Schulplätze werden im Frühjahr 2010 verteilt. Informationen gibt die Hotline der Schulbehörde unter 428 99 77 33.

"Es gibt jetzt ein Rechtsanspruch auf Integration. Das ist ein wichtiger Erfolg", sagt Martin Eckert vom Elternverein "Leben mit Behinderung". Am Montag, 25. Januar, lädt der Verein zu einer Informationsveranstaltung mit Staatsrat Ulrich Vieluf von 17 Uhr an in den Südring 36.