Die Politik will in den Stadtteilen St. Pauli und St. Georg mit der Erhaltungsverordnung die weitere Gentrifizierung verhindern.

Hamburg. Luxussanierungen, Zusammenlegungen von Wohnungen, Verdrängung von finanzschwachen Mietern - damit soll zumindest in den Stadtteilen St. Georg und St. Pauli vorerst Schluss sein. Nach einer Initiative der rot-grünen Koalition im Bezirk Mitte ist nun von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) das mehrstufige Verfahren für eine sogenannte soziale Erhaltungsverordnung in Gang gesetzt worden. Das teilte Senatorin Anja Hajduk (GAL) jetzt vor dem Stadtentwicklungsausschuss der Bürgerschaft mit. Ab dem Frühjahr tritt bereits eine Veränderungssperre in Kraft, bis zur endgültigen Entscheidung wird es rund ein Jahr dauern.

Die Verordnung soll unter anderem verhindern, dass günstige Mietwohnungen aufwendig saniert werden, um dann als teure Eigentumswohnungen verkauft zu werden. Und so sieht das mehrstufige Verfahren aus: Der Bezirk hat für beide Stadtteile eine Plausibilitätsprüfung in Auftrag gegeben. Dabei wird geprüft, ob der Schutz der Quartiere mit einer sozialen Erhaltungsverordnung sinnvoll ist. Das Ergebnis für St. Georg mit der Empfehlung für den Schutz des Viertels liegt bereits vor und wurde an die BSU weitergereicht. Das Ergebnis für St. Pauli soll Ende Januar folgen.

Nun gibt die BSU ihrerseits eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag, darin eingebettet sind repräsentative Befragungen im Quartier unter anderem über Mietentwicklungen, Modernisierungen der Wohnungen und Bewohnerwechsel. Als Ergebnis wird eine formelle Empfehlung des Gutachters an die BSU beziehungsweise an den Bezirk Mitte gegeben. Der Senat muss dann abschließend darüber entscheiden, ob die Erhaltungsverordnung in Kraft tritt oder nicht. Das Verfahren wird insgesamt etwa ein Jahr dauern.

Mitte-Bezirksamtsleiter Markus Schreiber (SPD) begrüßte den Schritt des Senats. "Ich freue mich, dass unsere Vorschläge so gut aufgenommen werden", sagte Schreiber dem Abendblatt.

Neben den Bemühungen, über den Weg der sozialen Erhaltungsverordnung günstigen Wohnraum in der Stadt zu halten, hat die BSU sich mit der Finanzbehörde auf ein Verfahren geeinigt, wie mehr günstigere Wohnungen in der Stadt entstehen können. Ab sofort werden städtische Grundstücke nicht mehr nach dem Höchstgebotsverfahren verkauft. Künftig soll es beim Verkauf Konzeptausschreibungen geben.

Neben dem Verkehrswert der Grundstücke entscheidet vor allem das eingereichte Konzept. Ist das Geldgebot hoch, das Konzept aber nicht passend, fliegt das Angebot raus. Nur diejenigen Bieter, deren Konzept zufriedenstellend ist, haben eine Chance, ein städtisches Grundstück kaufen zu können. Anhand eines Kriterienkatalogs und dem Verkehrswert entscheidet die Finanzbehörde schließlich, wer den Zuschlag erhält. Im Verhältnis soll das Konzept zu 70 Prozent, der Preis zu 30 Prozent über das Verkaufsgebot entscheiden. Wichtig ist nach Aussagen von Hajduk dabei, dass ein Mindestanteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau auf den Grundstücken entstehen muss. Drei Arten von Konzepten soll es geben: städtebauliche, ökologische und sozial integrative.