Zu Groß sei die Gefahr, die von den brennenden Fluglaternen ausgehe. Christoph Ahlhaus hält bundeseinheitliches Verbot für sinvoll.

Sogenannte Himmelslaternen sind in Hamburg vom 1. Februar an verboten. Das hat der Senat beschlossen, weil von den unbemannten Heißluftballons, bei denen eine offene Flamme zum Auftrieb führt, eine erhebliche Gefahr ausgehe. "Einmal aufgestiegen, lassen sich die Fluglaternen nicht mehr kontrollieren", sagte Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU). Was als Partyspaß oder romantischer Sternenersatz gedacht sei, könne als brennende Fackel schwere Brandschäden verursachen, den Flugverkehr oder Autofahrer irritieren. Die Kong-Ming-Laternen lösten schon oft schwere Brände aus. So starb 2009 in Siegen ein Junge (10), nachdem eine Fluglaterne einen Wintergarten in Brand gesetzt hatte. Ausnahmen von dem Verbot werden in Hamburg nur genehmigt, wenn eine Brandgefahr auszuschließen ist. Verstöße können mit bis zu 1000 Euro Geldbuße geahndet werden. Da es vergleichbare Verbote unter anderem in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gibt, hält Innensenator Ahlhaus ein bundeseinheitliches Verbot für sinnvoll.