Bis 2007 war der Mietanteil für ein Arbeitszimmer absetzbar. Seit zwei Jahren konnten Steuerzahler diese Ausgaben nur in Ausnahmefällen geltend machen.

Hamburg. Etwa zwölf Quadratmeter, vollgestellt mit Regalen voller Ordner, Bücher, Fachliteratur. Auf dem Schreibtisch liegen Papiere. Das ist das Arbeitszimmer von Paul Mollenhauer (41) in seiner Vier-Zimmer-Altbauwohnung am Holstenplatz in Altona. Mollenhauer ist Lehrer für Latein und Geschichte an der Klosterschule. Jetzt findet sein Arbeitszimmer staatliche Beachtung. Zumindest finanziell gesehen. Denn Lehrer Mollenhauer kann hoffen, bald die Kosten für das Zimmer steuerlich wieder geltend machen zu können: Der Bundesfinanzhof - das höchste deutsche Steuergericht - äußerte verfassungsmäßige Zweifel an dem seit 2007 geltenden Abzugsverbot (Az.: VI B 69/09).

Lehrer sind faul. Dieses immer noch verbreitete Vorurteil gilt jedenfalls nicht für Lehrer wie Paul Mollenhauer. Sieben bis acht Stunden pro Tag verbringt der Latein- und Geschichtslehrer im Schnitt an der Klosterschule. Zum Unterricht - er unterrichtet hauptsächlich die zehnte Klasse und die Oberstufe - kommen tägliche Konferenzen und Sitzungen mit Kollegen hinzu. Täglich von 8 bis 15 Uhr. Feierabend ist dann noch nicht. Anschließend geht es noch für rund drei Stunden an den heimischen Schreibtisch, Wochenenden inklusive. Dann muss er Unterricht vorbereiten, Arbeiten korrigieren.

"Mein Arbeitszimmer ist so voll, dass ich auch schon in anderen Teilen der Wohnung arbeiten muss", sagt Paul Mollenhauer.

Bis 2007 war der Mietanteil für sein Arbeitszimmer in seiner 100 Quadratmeter großen Wohnung absetzbar. Bis zu 1250 Euro konnten Lehrer jährlich insgesamt für ein Arbeitszimmer in Privatwohnungen absetzen. Mollenhauer: "Tatsächlich sind die Kosten für das Zimmer viel höher, aber das Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzen zu können, ist besser als gar nichts."

Seit zwei Jahren konnten Steuerzahler diese Ausgaben nur in Ausnahmefällen geltend machen, wenn der Betroffene hauptsächlich zu Hause arbeitet. Für Lehrer gilt das nicht mehr, weil sie ja vormittags in der Schule sind.

Nicht nur Hamburgs 13 937 Lehrer, auch Vertriebsmitarbeiter und Handelsvertreter könnten von einer Änderung profitieren. Die Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht.

Andreas Lutter vom Lohn- und Einkommenssteuer-Hilfe-Ring e. V. in Hamburg begrüßt die Entwicklung: "Die Pendlerpauschale lief in die gleiche Richtung. Am Ende gab uns das Bundesverfassungsgericht recht und kippte die Regelung." Ähnlich werde es jetzt wohl auch laufen. Mit der Entscheidung rechne er aber erst in etwa einem Jahr.

Mollenhauer hätte am liebsten kein Arbeitszimmer mehr: "Ich hätte lieber in der Schule einen Arbeitsraum. Dann starrt einen die Arbeit nicht ständig an."