Einen Tag nach der Kritik des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar an illegalen Videokameras innerhalb und außerhalb von Dienstgebäuden der Hansestadt hat Justizsenator Till Steffen eine kurzfristige Lösung angekündigt.

Er wolle dem Senat vorschlagen, wie der Einsatz der Kameras geregelt werden könne. Caspar hatte den Videoeinsatz am Mittwoch für unzulässig gehalten: Im Gegensatz zum Einsatz von Kameras auf Privatgrundstücken oder der Videoüberwachung durch die Polizei gebe es in Hamburg - anders als in den übrigen Bundesländern - keine rechtliche Grundlage für den Videoeinsatz an Dienstgebäuden. Er forderte den Abbau der Kameras, bis eine Lösung gefunden sei.

Und die scheint jetzt in Sicht: Die fehlende Rechtsgrundlage könne nach Überlegungen der Justizbehörde durch die Einfügung eines neuen Paragrafen im Hamburgischen Datenschutzgesetz behoben werden, erklärte der Justizsenator. "Wir sollten in diesem Bereich schnell Klarheit schaffen. Ich strebe eine eindeutige Regelung im Hamburgischen Datenschutzgesetz an." Die Videokameras könnten für den Schutz von Besuchern und Mitarbeitern der Behörden und auch zur Abwehr von Vandalismus erforderlich sein. Kameras sollten zudem künftig gesondert gekennzeichnet werden.