Der Fall der vier Neugeborenen beschäftigt die Abgeordneten. Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU): “Wir bitten den Verein um Auskunft.“

Am Fall des Vereins SterniPark ist eine politische Debatte über Informationspflichten von privaten Babyklappen-Betreibern gegenüber dem Staat entbrannt. "Nach derzeitigen Vorschriften kann offenbar jeder Privatmensch zu Hause eine Babyklappe anbringen - und wenn eine Mutter ihr Neugeborenes hineinlegt, dann muss acht Wochen lang niemand darüber informiert werden. Das öffnet Missbrauch doch Tür und Tor", sagte Linda Heitmann (GAL), Expertin für Gesundheitspolitik, gestern während einer Sitzung des Familienausschusses. Und Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) sagte: "Ich bin mit dieser Situation extrem unzufrieden."

Auslöser für die Debatte ist die Frage nach dem Verbleib von vier Babys, die im vergangenen Jahr in Babyklappen des Vereins SterniPark im Stadtteil Altona abgegeben wurden, wie der Senat mitteilte. Während andere Betreiber von Babyklappen, etwa das Krankenhaus Mariahilf in Heimfeld, in die Babyklappe gelegte Babys dem zuständigen Jugendamt unverzüglich melden, habe SterniPark der Sozialbehörde hingegen mitgeteilt, Kinder erst nach acht Wochen zu melden - und nur dann, wenn die Mütter ihre Kinder nicht zurückgeholt hätten.

Aus der Antwort auf die Senatsanfrage des SPD-Abgeordneten Thomas Böwer zum Verbleib der Babys geht hervor, dass die vier Neugeborenen laut SterniPark alle in der Babyklappe Altona abgelegt wurden. Von dort seien sie in Pflegefamilien untergebracht worden. In drei Fällen hätten die Mütter ihre Kinder jedoch kurze Zeit später zurückgeholt. Im vierten Fall sei das Kind einem Familiengericht gemeldet worden, das einen Amtsvormund bestellt habe. Dieser habe die Adoption veranlasst. Unbestritten sei, das betonten gestern alle Fraktionen, dass die Daten der Mütter anonym bleiben müssten. Es ginge in der Debatte nicht darum, in Not handelnde Mütter zu kriminalisieren.

Die Sozialbehörde findet die Praxis von SterniPark problematisch, weil Neugeborene längere Zeit ohne gesetzlichen Vormund auskommen müssen. Unklar sei, ob ihre leiblichen Mütter die Kinder tatsächlich nach einer Bedenkzeit wieder zurückgeholt haben - oder möglicherweise ohne Aufsicht der Behörde eine Adoption stattfinde. Denn niemand könne überprüfen, ob es sich um die leiblichen Eltern handele. Senator Wersich sagt: "Wir haben keinen Hinweis darauf, dass beim Verein SterniPark irgendetwas schiefläuft, geschweige denn, dass Kinderhandel stattfindet. Aber uns fehlen schlicht Informationen, um der staatlichen Wächteraufgabe nachzukommen." Ob es den Kindern gut gehe, sei unklar. Verboten, das betont Senator Wersich, sei die Praxis von SterniPark nicht, sondern eine Grauzone. "Wir haben keinen Anspruch auf Auskunft, bitten den Verein aber darum."

Aus Sicht von SterniPark bestehen hingegen die Regelungen eines im Jahr 2001 zwischen der Stadt Hamburg und dem Verein geschlossenen Vertrags fort. Damals hatte die Stadt Fördermittel zugesichert und ausdrücklich die achtwöchige Frist eingeräumt. "Der Vertrag wurde nie gegenüber uns gekündigt", sagte Leila Moysich, stellvertretende SterniPark-Geschäftsführerin, dem Abendblatt. Nur wenn die Mutter ihr Baby nicht innerhalb von acht Wochen zurückhole, werde das Familiengericht unterrichtet, und zwar an dem Ort, wo sich das Kind aufhält. Laut Moysich wurden in den Babyklappen des Vereins seit dem Jahr 2000 insgesamt 36 Kinder abgegeben. Nach Ansicht der Behörde ist der Vertrag 2003 ausgelaufen. "Wir zahlen ja auch keine Fördermittel mehr", sagt Wersich. SterniPark hat der Sozialbehörde vorgeschlagen, Altbürgermeister Henning Voscherau (SPD) als Vermittler einzusetzen.