Befürworter und Gegner der Primarschulreform streiten nicht nur über Inhalte. Jetzt gibt es auch Zoff wegen des Zeitplans.

"Der Termin für den Beschluss des Schulgesetzes in der Bürgerschaft ist eine Unverschämtheit", empört sich Walter Scheuerl, Sprecher der Volksinitiative "Wir wollen lernen", die gegen die Primarschule gerichtet ist.

Darum geht es: CDU und GAL haben im Schulausschuss der Bürgerschaft durchgesetzt, dass die zweite Lesung und damit die Schlussabstimmung über das Schulgesetz am 4. November stattfinden soll. Am Freitag gab Landesabstimmungsleiter Willi Beiß bekannt, dass das Volksbegehren gegen die Primarschule vom 28. Oktober bis zum 17. November abgehalten werden soll. Während also die Bürger aufgerufen sind, über die Reform abzustimmen, macht die Bürgerschaft mittendrin das Gleiche.

"Der Termin ist eine Missachtung und Brüskierung der Volksgesetzgebung", sagt Scheuerl. "Hier soll versucht werden, Verunsicherung bei den Wahlberechtigten zu schaffen." Wenn die Bürgerschaft das Gesetz, das unter anderem die Grundlage für die Einführung der Primarschule schafft, erst mal beschlossen habe, könnten viele Menschen denken, dass nun nichts mehr zu ändern sei. Scheuerl: "Dabei ist das Gegenteil wahr: Wenn im Anschluss an unser Volksbegehren auch der Volksentscheid am 12. Juni 2010 erfolgreich ist, gelten die Passagen des Schulgesetzes zur Primarschule nicht mehr."

Kritik an der terminlichen Doppelung kommt auch von der SPD. "Die Koalition will das Volk offensichtlich vor vollendete Tatsachen stellen", sagt der SPD-Schulexperte Ties Rabe. Dabei hätten CDU und GAL in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Ergebnisse von Volksentscheiden zu respektieren. "Aber das war wohl nur ein Lippenbekenntnis", sagt Rabe.

Der SPD-Politiker moniert auch, dass der gesamte Zeitplan für die Beratung sehr eng sei. "Die größte Zumutung war die Frist von nur fünf Wochen zur Vorbereitung der Expertenanhörung", so Rabe. Immerhin habe die SPD durchgesetzt, dass die Auswertung erst nach den Sommerferien stattfindet.