Die Steuerschätzung ist laut Internetlexikon Wikipedia der Versuch, die Höhe der zukünftigen Steuereinnahmen zu ermitteln. Sie wird zweimal jährlich, im Mai und im November, vom "Arbeitskreis (AK) Steuerschätzung" vorgenommen, einem seit 1955 bestehenden Beirat beim Bundesfinanzministerium (BMF). Außer dem federführenden BMF gehören ihm Vertreter des Wirtschaftsministeriums, der fünf großen Wirtschaftsforschungsinstitute, des Statistischen Bundesamts, der Bundesbank, des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Länderfinanzministerien und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände an. Der AK stützt seine Schätzungen auf gesamtwirtschaftliche Eckdaten der Bundesregierung. Die Wirtschaftsforschungsinstitute, die Bundesbank, der Sachverständigenrat und das BMF erstellen unabhängig voneinander eigene Schätzvorschläge für jede Einzelsteuer. Auf dieser Grundlage werden dann die auf Bund, Länder, Gemeinden und EU entfallenden Steuereinnahmen ermittelt. (dey)