Spenden für öffentliche Einrichtungen sollen nach dem Willen der Fraktion bereits ab einer Summe von 500 Euro veröffentlicht werden.

Hamburg. Ein Unternehmen spendet einer Schule ein Klettergerüst, ein anonymer Förderer beteiligt sich an den Baukosten der Jugendmusikschule, und die Universität wird von einer Stiftung finanziell im Bereich der Hirnforschung unterstützt: Dass Organisationen und Privatleute in der Hansestadt als Sponsoren für öffentliche Einrichtungen, Ämter oder Behörden in Erscheinung treten, gehört zum Alltag. Anders als in einigen anderen Bundesländern werden in Hamburg jedoch nur Spenden veröffentlicht, die 50 000 Euro überschreiten. Alles, was darunterliegt, muss nicht von der Finanzbehörde bekannt gemacht werden. Dies ist für die GAL-Fraktion nicht transparent genug. In einem Antrag an die Bürgerschaft fordert sie nun einen verpflichtenden jährlichen Sponsoringbericht, in dem alle Zuwendungen ab 500 Euro aufgelistet werden sollen. Auch die Namen der Spender und der geplante Verwendungszweck sollen darin enthalten sein.

"Beim Sponsoring darf es keine Grauzonen geben", sagt Antje Möller, innenpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion. "Es muss klipp und klar erkennbar sein, woher öffentliche Stellen Geld bekommen." Die aktuelle Regelung geht zurück auf eine Innenministerkonferenz von 2004, auf der beschlossen wurde, einen Rahmen für den Umgang mit dem Thema Sponsoring zu formulieren. Hamburg reagierte 2007 mit der Einführung der aktuellen Bestimmungen. Intention der Grünen ist es nun, mit dem geforderten regelmäßigen Bericht über Sponsoring einen Beitrag zur Verhinderung von Korruption zu leisten. "Aktuell haben wir keine Sorgen, dass es Probleme in der Hansestadt in diesem Bereich gibt", so Möller. Mit der Reform möchte die GAL-Fraktion aber eine Angreifbarkeit der Behörden und damit auch der Politik vermeiden. Die Integrität und Neutralität der öffentlichen Verwaltung dürfe an keinem Punkt infrage stehen.

Als Vergleich führt Möller die Regelung auf Bundesebene an, die festlegt, dass alle Zuwendungen von mehr als 5000 Euro veröffentlicht werden müssen. Für das Jahr 2011 ist Auskunft über 700 Einzelspenden mit einem Volumen von 86,8 Millionen gegeben worden. "Nach geltendem Hamburger Recht wären nur 112 Spenden mit Namen und Bestimmungszweck veröffentlicht worden", argumentiert Möller. "Gut zu wissen wäre, ob und wie beispielsweise die Hafenwirtschaft den Senat oder die Wirtschaftsbehörde mit Geld oder anderen Leistungen unterstützt." Auffällig sei zum Beispiel, dass Pharmafirmen und Versicherungen das Gesundheitsministerium regelmäßig bedenken. "Uns interessiert, wie es in Hamburg aussieht", so Möller.

Den möglichen Kritikpunkt, eine Neuregelung zöge einen großen bürokratischen Aufwand nach sich, wiegelt Möller ab. "Wir sind der Meinung, dass das eine simple Regelung ist, die nur einer Umstellung bedarf", so Möller. Wichtiger sei es, eine Grundsatzentscheidung zugunsten der Transparenz zu treffen.