Die Parteien fordern den Senat auf, sich beim Bund für eine Änderung der 0,5-Promille-Regelung einzusetzen. CDU und FDP gegen den Antrag.

Hamburg. Die Bürgerschaft hat gestern zwei Anträge beschlossen, mit denen der Senat dazu aufgefordert wird, sich auf Bundesebene für eine 0,0-Promille-Grenze für Autofahrer und für den Schutz der Mieter vor unangemessenen Belastungen einzusetzen.

Die Abgeordneten hatten dafür einer umfassenden Initiative zugestimmt, die von den Fraktionen der SPD und GAL eingebracht worden war. Im Zentrum steht der Schutz vor überhöhten Mieten bei Neuvermietungen und eine sozialverträglichere Regelung für eine Umlage der Sanierungskosten auf die Mieter.

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"Zudem soll die Abwälzung der Maklerkosten auf die Mieter auf 50 Prozent begrenzt werden", sagte SPD-Stadtentwicklungsexperte Andy Grote. Soziale Erhaltungsverordnungen sollen die Bewohner in gewachsenen Nachbarschaften vor Verdrängung durch extreme Mietsteigerungen schützen. Weil viele der geforderten Regelungen nicht von der Stadt alleine umgesetzt werden können, forderte Grote den Senat dazu auf, sich für den Mieterschutz im Bundesrat starkzumachen.

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Später stimmte die Bürgerschaft für einen Antrag der SPD zur Steigerung der Verkehrssicherheit. "Viele Unfälle entstehen, weil Autofahrer ihre Fahrtauglichkeit überschätzen und körperliche Einschränkungen nicht hinreichend wahrnehmen", sagte SPD-Verkehrsexpertin Martina Koeppen. Außer einem Alkoholverbot wird auch eine regelmäßige Kontrolle der Sehfähigkeit gefordert. CDU und FDP kritisierten die Schwerpunkte - da statistisch gesehen viel mehr rücksichtslose Fahrer für schwere Unfälle verantwortlich seien - und forderten deshalb verstärkte Kontrollen im Verkehr.