Weil ein Haus von “normaler“ in “gute Wohnlage“ hochgestuft worden war, wollte ein Hauseigentümer die Miete erhöhen.

Hamburg. Das Landgericht hat jetzt zwei Mietern recht gegeben, die sich gegen steigende Mieten in St. Georg gewehrt hatten. Konkret ging es um ein Haus in der St. Georgstraße, die bereits im Wohnlagenverzeichnis 2009 von der Stadt Hamburg von "normaler" in "gute Wohnlage" hochgestuft worden war. Deshalb wollte ein Hauseigentümer die Miete erhöhen. Das akzeptierten zwei Mieter nicht. Der Eigentümer klagte. Jetzt entschied das Landgericht: Die Merkmale einer "guten Wohnlage" seien in der Straße nicht erfüllt. In dem Urteil heißt es: "Auch die zentrale Lage der St. Georgstraße führt nicht zu einer überdurchschnittlich hohen Wohnqualität, die eine deutliche Erhöhung der Mieten rechtfertigen würde."