Der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Bülent Ciftlik, der sich gegenwärtig vor dem Amtsgericht St. Georg wegen des Vorwurfs der Anstiftung einer Scheinehe verantworten muss, hat in einem anderen Verfahren einen Sieg errungen. Die Pressekammer des Landgerichts untersagte dem "Spiegel", durch die Berichterstattung "den Verdacht zu erwecken, der Kläger sei an dem Diebstahl der Briefwahlstimmen im Februar 2007 beteiligt gewesen". Angeklagt waren der Verlag und der verantwortliche Autor des Artikels. Die Kammer rügte, der "Spiegel" habe Ciftlik als möglichen Täter dargestellt, obgleich die Ermittlungen der Staatsanwalt ohne Ergebnis geblieben waren.

In dem Strafprozess wird sich Ciftlik heute erneut verantworten müssen. In der Verhandlung wird es auch um die ominöse E-Mail gehen, die am 16. April bei der Staatsanwaltschaft eingegangen war. Darin widerruft die Mitangeklagte ihr Ciftlik belastendes Geständnis. Die Staatsanwaltschaft ist indes überzeugt, dass die E-Mail gefälscht ist.