Landkreis Harburg. Regelung für Gebiete „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ und „Tötenser Sunder“ werden ausgelegt. Wo Bürger Bedenken anmelden können.

Der Landkreis Harburg bereitet die Neuausweisung der beiden bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ und „Tötenser Sunder“ vor. „Damit werden Verordnungen für das Schutzgebiet angepasst. Hintergrund sind Änderungen im Naturschutzrecht“, sagte ein Kreissprecher. Geringfügige Veränderungen werde es auch bei den Grenzen der beiden Gebiete geben.

Die Verordnungsentwürfe, Begründungen und Karten liegen von Montag, 20. Mai, bis einschließlich Freitag, 19. Juli, öffentlich aus und können eingesehen werden. Die Unterlagen für das Gebiet „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ können sich interessierte Bürger bei den Gemeinden Rosengarten, Seevetal und Neu Wulmstorf, bei der Samtgemeinde Hollenstedt, der Stadt Buchholz und dem Landkreis Harburg ansehen. Für das Gebiet „Tötenser Sunder“ liegen die Entwürfe bei den Gemeinden Rosengarten und Seevetal sowie ebenfalls beim Landkreis Harburg vor. Zusätzlich stellt der Landkreis Harburg die Unterlagen im Internet unter www.landkreis-harburg.de/lsgrosengarten und www.landkreis-harburg.de/lsgtoesu zur Verfügung.