Hamburg. Die Flüchtlingsunterkunft „Am Ascheland II“ im Hamburger Stadtteil Neugraben-Fischbek darf weitergebaut werden. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss den von Anwohnern gestellten Antrag auf Gewährung eines einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt. Sie seien durch die Baugenehmigung nicht in ihren Rechten verletzt, begründete das Gericht nach eigenen Angaben seine Entscheidung.
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich
Die Folgeunterkunft sei zwar nicht in dem im Bebauungsplan ausgewiesenen reinen Wohngebiet vorgesehen. Doch es sei davon auszugehen, dass die im Oktober 2015 geschaffenen Sonderregelungen für den Bau von Folgeunterkünften voraussichtlich rechtmäßig seien. Gegen die Entscheidung sei eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.
Die Hansestadt will auf Basis des im Juni unterzeichneten Bürgervertrags Neugraben-Fischbek auf zwei Baufeldern für die Dauer von zehn Jahren 57 Häuser zur Unterbringung von maximal 1000 Flüchtlingen bauen. Auf dem umstrittenen Grundstück sollen 28 Pavillonhäuser für bis zu 700 Flüchtlinge entstehen. Die Folgeunterkunft „Am Ascheland I“ habe rund 460 Plätze. Die zentrale Erstaufnahme in einem benachbarten Baumarkt mit bis zu 750 Bewohnern soll laut Bürgervertrag bis Juni 2017 geschlossen werden.
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