Es ist wichtig und richtig, dass Bürger sich wehren, wenn der Staat ihnen vorschreiben will, was sie auf ihrem Grund und Boden tun und lassen dürfen.

Denn in der Tat ist ein solcher Auflagenkatalog, den ein Eigenheimbesitzer in einem Überschwemmungsgebiet einzuhalten hat, nicht gerade verkaufsfördernd auf dem Immobilienmarkt. Aber auch wer bleibt, muss kräftig schlucken. Denn die Vorschriften engen die Menschen in ihrer Privatsphäre in erheblichem Maße ein.

Und die Kritik an der Informationspolitik der Behörden ist gerechtfertigt, angesichts dieser einschneidenden Planungen. Es kann nicht ausreichen, die Auslegung der Planunterlagen auf den Behörden-Seiten im Internet zu veröffentlichen. Das Thema ist wichtig genug, dass die Behörden auf ihre Bürger zugehen. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Man muss sich fragen, nach welchen Kriterien die zuständigen Mitarbeiter der Fachbehörden in ihren Büros weit weg vom Ort des Geschehens die möglichen Flächen für Überschwemmungsgebiete aussuchen. Erlaubt sein muss auch die Frage, ob denn die zuständigen Mitarbeiter die Verbreiterung des Scheideholzbachs als Alternative zur Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes in Betracht zogen. Wenn nicht, sollte über einen Jobwechsel nachgedacht werden. Denn das wäre der Beweis, dass die Fachleute ihre Entscheidungen treffen, ohne sich vor Ort ein Bild zu machen und ohne sich die Mühe gemacht zu haben, in eine andere Richtung zu denken. Das wäre geradezu unverantwortlich gegenüber den Anwohnern.