Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) tritt bald in Kraft. Biogas-Anlagen-Betreiber kritisieren Novelle

Neu Wulmstorf. Zum 1. August soll das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft treten. Die Bundesregierung will so den weiteren Kostenanstieg bremsen und den Ausbau künftig planvoll steuern. Für Unternehmer, die mit Wind-, Gas- und Sonnenenergie ihr Geld verdienen, bedeutet das allerdings auch, dass sie schon bald auf die bislang gezahlten staatlichen Subventionen verzichten müssen. Um die Auswirkungen auf die Bioenergie-Branche zu verdeutlichen, lud Heiner Schönecke gestern den CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten Michael Grosse-Brömer zum Informationsaustausch nach Ketzendorf.

Seit 2010 betreibt Heiner Schönecke als Hauptgesellschafter mit zwei weiteren Landwirten zwischen Buxtehude und Neu Wulmstorf eine 500-Kilowatt-Biogasanlage. Achtzehn Landwirtsfamilien aus der direkten Umgebung liefern Zuckerrüben, Silomais, Grassilage, Hühnertrockenkot und Rindergülle zu. Mit dem produzierten Biogas versorgt die Anlage an drei Standorten in der direkten Umgebung ein Schul- und Jugendzentrum mit Hallenbad, ein Rathaus, ein Golf- und Tenniszentrum sowie ein Restaurant mit Strom und Wärme. Die Gesamtinvestition beliefen sich bislang auf circa fünf Millionen Euro. „Das Geld haben wir auf Grundlage des EEG in die Hand genommen. Die Vorgaben des bis Januar 2014 gültigen EEG ließen uns die Möglichkeit, durch Inanspruchnahme einer sogenannten Flexprämie unsere Biogasanlage zukunftsfähig aufzurüsten“, erklärt Heiner Schönecke.

Nun würden die Gesellschafter gern weitere 1,2 Millionen Euro in den Standort investieren. Seit zwei Jahren laufen die Planungen für die Erweiterung der Anlage auf 1.500 Kilowattstunden. Der Bebauungsplan ist seit 2013 rechtskräftig, im Buxtehuder Stadtrat gab es dafür einen einstimmigen Beschluss. „Mit den aktuellen Reformplänen sieht es für uns aber nun so aus, dass wir leider ein halbes Jahr zu spät dran sind“, sagt Ingenieur Claus Bohling von der Industrieberatung Umwelt aus Wistedt. Denn ab 1. August werde die Leistung gedeckelt. „Eine Biogasanlage darf dann nur noch soviel Energie einspeisen wie in den besten Jahren“, so Bohling. Hinzu komme, dass die Bundesrepublik den Biogas-Anlagenbetreibern bislang eine Einspeisevergütung von im Durchschnitt 20 Cent pro Kilowattstunde über eine Laufzeit von 20 Jahren garantiere. Für Neuanlagen würde die Förderung künftig auf durchschnittlich circa 12 Cent pro Kilowattstunden sinken. Wer erweitere, erhalte sogar nur noch den an der Leipziger Börse gezahlten Preis für Strom - derzeit 3,7 Cent. „Bei einer zu erwartenden Gesamtkapitalrendite von sieben bis neun Prozent erzielen die Unternehmern keinen Gewinn. Gesamtwirtschaftlich betrachtet werden Biogasanlagen schon nach fünf bis zehn Jahren unwirtschaftlich. Um innovative Anlagen zu bauen, fehlt der Anreiz. Es wird nicht mehr investiert", prognostiziert Bohling. Auch Schönecke hadert noch, ob er seine Pläne tatsächlich realisiert. „Wir wollten ja auch ein zusätzliches Blockheizkraftwerk integrieren, um flexibel den Strommarkt zu bedienen. Die Mehreinnahmen sollten dazu genutzt werden, die verstärkten Umweltauflagen wie beispielsweise den Zubau von Gärrestlagern zu finanzieren“, erklärt der Energiewirt. Denn niedersächsische Auflagen machen es demnächst notwendig, den Gärrest neun Monate zu lagern, um ihn dann punktgenau zu Vegetationsbeginn, aber auch während der Vegetationsphase auszubringen. „Wegen der Maßnahmen der großen Koalition haben wir unsere Planungen vorerst einstellen müssen“, so Schönecke. „In vier Wochen werden wir dann vermutlich ganz auf die Bremse treten“, fügt Bohling hinzu.

Der Ingenieur kritisiert, dass die Politik bei der Novelle des EEGs die durchschnittliche Planungszeit für eine Anlage von zwei Jahren beim Stichtag für das Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht berücksichtigt habe. „Ich hätte mir mehr Verlässlichkeit für Maßnahmen gewünscht, die schon vor langem angeschoben wurden“, sagt Bohling. Die Anlagenbetreiber fordern deshalb, dass der zurzeit vorgelegte Regierungsentwurf des EEG zumindest in einigen Passagen vom Bundestag geändert werden, damit wichtige und innovative Maßnahmen auch künftig noch finanzierbar seien.

Bundestagsabgeordneter Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) verteidigte die Deckelung der Subventionen als einen wichtigen Schritt der Energiewende. Die Strompreise müssten für Verbraucher bezahlbar bleiben. „Strom darf für die Bürger nicht zum Luxusgut werden.“