Per Volksentscheid haben sich Hamburgs Wähler ganz klar für die Stärkung der Personenwahl ausgesprochen.

In kleinen Wahlkreisen, so die Intention des Volksentscheids, sollen die Kandidaten der einzelnen Parteien den Wählern möglichst persönlich bekannt sein.

Das ist grundsätzlich keine schlechte Sache. Diese Maßgabe wird aber gerade von kleinen Parteien im Notfall ausgehebelt, wenn sie Kandidaten aus fremden Wahlkreisen für Listen in Wahlkreisen nominieren, in denen die Mitgliederzahl zu gering ist. In diesem Fall ist die Intention des Volksentscheids zur Bezirkswahl schlichtweg gescheitert.

Was aber hoffentlich nicht scheitern wird, ist eine höhere Wahlbeteiligung bei den Bezirkswahlen. Hier müssen die Bezirke allerdings noch ausgiebig die Werbetrommel für ihre Wahlen rühren. Der Gesetzgeber will mit der Abkoppelung der Bezirkswahlen von der Bürgerschaftswahl in Hamburg den Bezirkswahlen mehr Wertigkeit zuschreiben. Ob allerdings die Europawahl, die zeitgleich am 25. Mai mit der Bezirkswahl stattfindet, als Frequenzbringer für die Wahlurnen taugt, mag bezweifelt werden. Denn ausgerechnet die Europa-Wahlen haben zumeist die geringste Wahlbeteiligung.