Im Landkreis dauert es 100 Tage, bis eine Stelle besetzt werden kann. Frist für Kurzarbeitergeld im Bau läuft jetzt an

Winsen/Buchholz. Der positive Trend auf dem Arbeitsmarkt im Kreis Harburg hält an. Im November blieben die Arbeitslosenquoten sowohl für den Bereich der Geschäftsstelle Winsen als auch für Buchholz mit 4,8 sowie 4,5 Prozent gegenüber dem Oktober stabil.

Im Kreis waren so im November 5988 Menschen ohne Job, elf mehr als im Oktober. „Die wirtschaftliche Entwicklung zeigt weiter nach oben“, so Fred Nippert, der Teamleiter der beiden Geschäftsstellen, zum Abendblatt. „Es gibt in unserem Bereich keine Trendwende. Indikatoren dafür sind die hohe Zahl der Beschäftigten sowie die stabile Nachfrage nach Fachkräften“, sagte am Donnerstag auch Bernd Passier, der Vorsitzende der Agentur für Lüneburg-Uelzen, zu der der Landkreis Harburg zählt. So ist die Zahl der Beschäftigten im Kreis Harburg nach den jüngsten Zahlen gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozent auf 90.010 und die Zahl der Arbeitsplätze sogar um 3,6 Prozent auf 52.566 gestiegen. Die stärksten Zuwächse gab es bei Freiberuflern, aber auch im Handel mitsamt dem Kraftfahrzeug-Gewerbe sowie im Bau.

Die demografische Entwicklung ist im Kreis immer deutlicher zu spüren

Die Entwicklung hat jedoch auch ihre Kehrseite: Fachkräfte, angefangen von Gesellen über Meister, Techniker bis hin zu Ingenieuren und anderen Akademikern, werden immer knapper. So ist die durchschnittliche Dauer bis ein Unternehmen einen qualifizierten Mitarbeiter finden kann, seit dem vergangenen Jahr von 89 auf jetzt 100 Tage angestiegen. „Bei Fachkräften im Metallbereich dauert es derzeit sogar 221 Tage“, sagt Nippert. Auf einen neuen Elektriker oder Elektroniker oder einen Handwerker im Sanitär- und Heizungsbereich oder in der Klimatechnik müssen Arbeitgeber 173 beziehungsweise 162 Tage warten. Damit ist auch im Kreis die demografische Entwicklung immer deutlicher zu spüren. „Manchmal sind Bewerber auch nicht ausreichend mobil. Es fällt ihnen schwer, einen Arbeitsplatz in ihrem Umfeld zu erreichen“, so Nippert.

Die Mitarbeiter des Arbeitgeberservices haben ihre Suche nach neuen Personal bereits ausgeweitet. „Wir sind vor allem im Bereich von bis zu 50 Kilometern um die jeweiligen Firmen unterwegs, gehen aber auch bis in die neuen Bundesländer“, sagt Arbeitsvermittler Andre Schierenbeck. „Dort ist die Bereitschaft zum Pendeln oder sogar für einen Umzug höher als im Westen.“ Die Agentur kann aber auch Arbeitnehmer fördern, die zunächst nicht vollends zu dem Profil des Arbeitgebers passen. So sind Zuschüsse zum Lohn bis zu einem Jahr möglich.

Für das kommende Jahr will die Agentur nun vor allem Abschlüsse für Berufe fördern, bei denen ein besonders hoher Mangel besteht (siehe auch Liste unten). Dies gilt vor allem für Arbeitslose ab 25 Jahren. „Wir denken vor allem an Menschen, die entweder in ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können oder noch keine Ausbildung absolviert haben“, sagt Nippert. Dabei zahlt die Agentur das Arbeitslosengeld, Fahrkosten, Lehrgangs- und Berufsschulgebühren und wenn nötig auch eine Kinderbetreuung.

Allerdings muss die Ausbildung bis auf die Altenpflege in zwei Jahren absolviert werden. Länger ist eine Förderung nicht möglich. „Wer dies durchsteht, bekommt aber in der Regel eine Anstellung“, so der Teamleiter. Eine Ausbildung sichert dabei nicht nur die Beschäftigung für die Absolventen. Sie rechnet sich auch finanziell. So liegt der Verdienst eines Arbeitnehmers, der mit 25 Jahren eine Ausbildung abschließt, bis zum Renteneintritt um 265.000 Euro höher als wenn er ohne Qualifikation beschäftigt wäre, haben die Experten der Agentur errechnet.

Die Situation am Arbeitsmarkt wird sich laut Nippert auch im Dezember kaum verändern. Allerdings dürfte sich die Witterung auswirken, vor allem wenn die Temperaturen in den kommenden Wochen deutlich sinken. „Derzeit sind die Auftragsbücher im Bau aber gut gefüllt“, sagt Schierenbeck.

Der Lohn kann zum Teil als Zuschuss von der Agentur bezogen werden

Wichtig für die Branche: Bereits seit dem 1. November gilt für die Gerüstbauer das Saison-Kurzarbeitergeld. Meldet der Betrieb seinen Bedarf an, können die Mitarbeiter bis Ende März ihren Lohn zum Teil als Zuschuss von der Agentur beziehen und so über die Wintermonate im Betrieb gehalten werden. Das Geld wird aber frühestens in dem Monat gezahlt, in die die Kurzarbeit angemeldet wurde. Für das Bauhauptgewerbe, den Garten- und Landschaftsbau gilt die Regelung nun vom 1.Dezember an. „Bei Bedarf sollte rasch der Kontakt zur Agentur aufgenommen werden“, sagt Nippert.

Die Mangelberufe, die gefördert werden sollen, sind: alle Hotel- und Gaststättenberufe, Altenpfleger und Pflegeassistenten, Anlagenmechaniker, Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik, Bäcker, Baggerfahrer, Berufskraftfahrer, Dachdecker, Elektroinstallateur, Fachverkäufer für Bäckereien und Fleischereien, Fachkräfte für Schutz und Sicherheit sowie Lagerwirtschaft, Fleischer, Florist, Kfz-Mechatroniker, Mechatroniker, Steuerfachangestellte, Triebwagenführer, Zugbegleiter, zahntechnische Fachangestellte, Zerspanungsmechaniker und Zimmerer.