Dass die Diskussion zur Einrichtung einer Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Harburg in der jüngsten Sitzung der Bezirksversammlung von nicht wenigen wahlweise als Geisterdebatte oder Schattenboxen wahrgenommen wurde, muss nachdenklich stimmen.

Immerhin ging es hier um ein gesetzlich garantiertes Mitbestimmungsrecht der örtlichen Volksvertreter in einer für den Bezirk maßgeblichen Frage. Und in letzter Konsequenz um gelebte Demokratie.

Da ist es natürlich kontraproduktiv, wenn Innensenator und Staatsrat schon im Vorwege wenig Zweifel daran lassen, dass die Entscheidung eigentlich längst gefallen ist, wie immer sich die Fraktionen auch positionieren werden. Daher stellt sich schon die grundsätzliche Frage, inwieweit solcherart Stellungnahmen seitens der Bezirksversammlungen tatsächlich sinnvoll sind.

Doch über alle Verfahrensfragen hinweg bleibt festzuhalten, dass die Debatte zur Aufnahme von Flüchtlingen wichtig und unverzichtbar ist. Weil sie sowohl die Bedeutung wie auch die Tragweite des notwendigen Entscheidungsprozesses illustriert.

Es ging hier auch um die Klarstellung, dass sich kein Bezirk der Hilfe für Menschen in Not entziehen darf, allein schon aus humanitären Gründen. Und dass von Flüchtlingen nicht per se eine Gefährdung des sozialen Friedens ausgeht. Solcherart Stigmatisierung ist weder gerechtfertigt, noch angemessen. Sie zeugt ganz im Gegenteil von Intoleranz und wirkt auf peinliche Weise provinziell.