In einem Land, in dem wirklich alles gesetzlich geregelt ist, vom Krümmungsgrad für Salatgurken bis zum Hunde-Chip, mutet es schon merkwürdig an, dass sich ausgerechnet die Unterbringung von Menschen in Arbeiter-Unterkünften in einer gesetzlichen Grauzone bewegt.

Offensichtlich haben es skrupellose Anwerber für Menschen aus Osteuropa und ebenso skrupellose Unternehmer, die ihren Arbeitnehmern Hungerlöhne zahlen und sie in Käfighaltung unterbringen, nur allzu leicht. Und den Behörden auch im Landkreis Harburg bleiben wenige Instrumente, um diesem Spuk ein Ende zu bereiten. Man sieht es angesichts solcher Machenschaften schon kommen: Bald brauchen Unternehmer ihre Fabriken nicht mehr nach Thailand oder China zu verlegen, um die Produktionskosten niedrig zu halten und sich nicht mehr um die Menschenwürde ihrer Arbeitnehmer scheren zu müssen. Das geht auch prima in Deutschland, in Niedersachsen, im Landkreis Harburg.

Arbeiten im Schichtbetrieb ist eine Sache. Aber dass sich Menschen in einer solchen Unterkunft auch noch ein Bett im Schichtbetrieb teilen müssen, im Ernstfall nicht aus dem Fenster fliehen können, weil es vergittert ist, das ist eine ganz andere Sache. Und zwar eine für niemanden hinnehmbare. Hier muss der Gesetzgeber den Aufsicht führenden Behörden endlich vernünftige Instrumente an die Hand geben, damit sie solche Buden sofort schließen und die Unternehmer, die dieses Spiel spielen, außer Gefecht setzen können.