Wenn eine Behörde der Europäischen Union (EU), noch dazu eine für Betrugsbekämpfung, gegen eine öffentliche Einrichtung ermittelt, dann müssen Medien darüber berichten - egal, ob die betreffende Einrichtung nun selbst Einblick in den entsprechenden Bericht erhält oder nicht.

Dass dies in den Augen der Betroffenen ungerecht erscheint, ist nachvollziehbar. Auch, dass ihnen sauer aufstößt, dass die Medien immer wieder Einblicke in eigentlich vertrauliche Berichte erhalten. Trotzdem kann das kein Grund sein, nicht zu berichten. Es geht schließlich um das Einhalten von für alle geltenden Gesetzen und um Steuergeld.

Worum es nicht geht, ist die Einrichtung allgemein. Im Klartext: Eine Kritik an der Berichterstattung über mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Planung und dem Bau des Neubaus der Leuphana Universität Lüneburg nach den Entwürfen von Daniel Libeskind kann nicht darauf fußen, dass der Neubau ein integraler Bestandteil der Universitätsentwicklung sei.

Darum geht es bei der Berichterstattung gar nicht. Und darum dürfte es auch in dem internen Bericht der EU-Behörde nicht gehen. Mögliche Unregelmäßigkeiten beim Bau und die Bedeutung des Baus haben schließlich nichts miteinander zu tun. Auch eingeworbene Drittmittel, Publikationen und Zitationen haben nichts damit zu tun. Es ist daher sehr wohl möglich und nötig, über das Eine zu berichten und das Andere nicht abzustreiten. Und wenn sich am Ende herausstellt, dass die Vorwürfe der europäischen Behörde für Betrugsbekämpfung nichtig sind, dass die Universität alles richtig gemacht hat: Dann werden die Medien auch darüber berichten.