Stefan P. kann aufatmen. Seine Existenz scheint vorerst gesichert.

Aber der bittere Beigeschmack der Behördenwillkür bleibt. Sicher, Fehler zu machen ist eine ureigenste menschliche Eigenschaft. Aber wenn sich herausstellt, dass der zuständige Sachbearbeiter, der für den Ablehnungsbescheid verantwortlich ist, einen Fehler gemacht hat, dann muss sich die Institution Jobcenter den Vorwurf gefallen lassen, ihre Mitarbeiter nicht ordentlich geschult zu haben. Oder der Sachbearbeiter hat es an der nötigen Gewissenhaftigkeit fehlen lassen. Weder das eine noch das andere ist im Falle von Stefan P. entschuldbar.

Das Jobcenter muss sich auch die Frage gefallen lassen, ob dieser Fall vielleicht nur die Spitze des Eisbergs ist, und ob vielleicht weitere Menschen mit falschen Ablehnungsbescheiden vom Jobcenter zur nächsten Behörde geschickt werden. Zur Schadenbegrenzung gehört es, die eigene Institution im besten Licht darzustellen. Aber den Anschein erwecken zu wollen, das Jobcenter springe ganz unbürokratische ein und helfe Stefan P. mit dem ihm offensichtlich zustehenden Geld, ist fehl am Platz.

Die SPD-Erfindung Hartz IV ist kein Segen. Hartz IV kann jeden treffen. Man kann man sich nur wünschen, dass man an einen fähigen Jobcenter-Mitarbeiter gerät, der seine Verantwortung für die Menschen auf der anderen Schreibtischseite ernst nimmt. Es reicht nicht, Hartz IV-Empfänger Kunden zu nennen. Sie müssen auch so behandelt werden.