Als Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland die Krankenversicherungspflicht für Arbeiter eingeführt wurde, hatten die Krankenkassen ein Vertragsmonopol. Sie schlossen Einzelverträge mit den von ihnen abhängigen Ärzten und bestimmten die Konditionen.

Erst der Generalstreik der Ärzte 1913 war Ausgangspunkt der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten - der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die sicherten Ärzterechte, bescherten aber auch Pflichten wie den "Sicherstellungsauftrag".