Das Bürgerbegehren schafft die Möglichkeit, ein Thema direkt auf die politische Agenda zu bringen. Als Voraussetzung müssen in Niedersachsen zehn Prozent der Wahlberechtigten einer Kommune binnen sechs Monaten auf einer Liste unterschreiben.

Im Bürgerentscheid als zweitem Schritt wird dann von den Wahlberechtigten über das Thema abgestimmt, wie jüngst im Rahmen der Landtagswahl über die Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau im Landkreis Lüneburg.

Seit 1996 gab es 246 Bürgerbegehren und 76 Entscheide im Land. Im Schnitt wurden in den Landkreisen und kreisfreien Städten 5,3 Bürgerbegehren und 1,7 Bürgerentscheide angestrengt.

Der Landkreis Harburg liegt bei diesem Thema deutlich über dem Landesdurchschnitt. Hier gab es bislang 17 Bürgerbegehren und sieben Entscheide.

Tostedt steht bereits vor dem dritten Bürgerentscheid. Am 3. März gehen die Bürger an die Wahlurnen und sollen ankreuzen, ob sie den Kita-Bau an der Dieckhofstraße befürworten oder nicht.