Interview mit Tim Weber vom Verein Mehr Demokratie Niedersachsen-Bremen über den Sinn von Bürgerbeteiligung

Der Landkreis Harburg ist die Urzelle des Bürgerbegehrens in Niedersachsen. Hier fand vor 17 Jahren der erste Bürgerentscheid in der Gemeinde Garstedt statt. Im Landkreis Harburg wollen die Bürger überdurchschnittlich oft mitwirken, mitgestalten, mitentscheiden. Das Hamburger Abendblatt spricht mit Tim Weber, Geschäftsführer des Vereins Mehr Demokratie Niedersachsen-Bremen, über den Sinn und Unsinn von Bürgerbegehren.

Hamburger Abendblatt:

Herr Weber, Sie haben dazu beigetragen, dass die Bürger in Niedersachsen verstärkt politische Beschlüsse über den Haufen werfen. Fühlen Sie sich schuldig?

Tim Weber:

Nein, ich fühle mich nicht schuldig. Wir brauchen noch viel mehr Bürgerentscheide, damit alle Beteiligten lockerer damit umgehen.

Ist es nicht so, dass die Bürgerinitiativen den Staat in Geiselhaft nehmen?

Weber:

Bei parlamentarischen Entscheidungen nehmen die Bürger doch auch Einfluss. Da kommen zehn bis 20 Leute in die Ratsversammlung und sorgen so dafür, dass die Politiker ihre Entscheidungen überdenken. Der Vorteil eines Bürgerentscheides ist, dass sich viel mehr Menschen daran beteiligen. Durchschnittlich liegt die Beteiligung bei Bürgerentscheiden bei 40 Prozent, also sind die Ergebnisse der Befragungen auch repräsentativ.

In Harburg haben Anwohner gegen ein geplantes Hospiz protestiert, und aktuell in Tostedt kommt es zu einem Bürgerentscheid, weil Einwohner einen Kita-Neubau am geplanten Standort ablehnen. Wie sinnvoll ist da noch das Instrument?

Weber:

Für die Eltern wäre das natürlich mehr als ärgerlich. Aber es ist ein demokratisches Recht, ein Bürgerbegehren zu starten und einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Und Tostedt steckt ohnehin in einer besonderen Situation.

Inwiefern?

Weber:

Dort ist das Klima sehr angeheizt, und viele Menschen haben sich offenbar gescheut, am Bürgerbegehren teilzunehmen. Der soziale Druck in der Samtgemeinde scheint dort sehr groß zu sein, was für eine Samtgemeinde in dieser Größe mit 25.000 Einwohnern ungewöhnlich ist.

Ist das Begehren schuld daran?

Weber:

Die Begehren machen etwas sichtbar, sind aber nie die Ursache eines Konfliktes. Vielleicht rührt die Stimmung daher, dass die Tostedter zum dritten Mal die Planungen der Gemeinde in Frage stellen. Auf der anderen Seite haben wir in Bayern, wo die Zahl der Begehren die in Niedersachsen um das circa Siebenfache übersteigt, ganz andere Erfahrungen gemacht. Anfangs haben viele Bürgermeister jedes Begehren als Katastrophe empfunden. Weil es jedoch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide häufiger gegeben hat, hat sich das gelegt. Im Übrigen ist die Aufregung unbegründet. In der Hälfte der Fälle stimmt die Mehrheit wie der Bürgermeister beziehungsweise wie die Ratsmehrheit.

Wie erklären Sie sich, dass die Bayern häufiger aufbegehren?

Weber:

In Bayern sind die Regeln viel bürgerfreundlicher. Das liegt unter anderem daran, dass die Bestimmungen für das direkte demokratische Instrument in Bayern per Volksentscheid festgelegt wurden. In Niedersachsen geschah das per Landtagsbeschluss.

Worin unterscheiden sich die Regeln?

Weber:

Unter anderem müssen in Bayern bei einem Bürgerbegehren nicht zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben, sondern acht Prozent. Der Landkreis Harburg spielt in Niedersachsen allerdings eine besondere Rolle. Hier strengen die Bürger überdurchschnittlich oft Begehren an und es gibt hier mehr Entscheide als anderswo.

Sind die Harburger geboren zum Protestieren?

Weber:

Ein Grund könnte sein, dass das erste niedersächsische Begehren im Jahr 1997 im Landkreis Harburg, nämlich in der Gemeinde Garstedt, stattfand. Es ging um die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung. Die Bürger der rund 1400 Einwohner starken Gemeinde lehnten das damals ab. Die Bergische Universität Wuppertal und die Philipps Universität Marburg haben sich in ihrer Forschungsstelle damit auseinander gesetzt und vermuten, dass solche Bürgerbegehren eine ansteckende Wirkung entfalten können.

Was ist für Sie der typische Wutbürger?

Weber:

Ich kann mit dem Begriff gar nichts anfangen.

Ist es nicht typisch für den Protestler, vor allem im Eigeninteresse zu handeln?

Weber:

Bürgerbegehren aufgrund von reinen Anwohnerinteressen setzen sich nicht durch, sie haben keine Chance. Und in solchen Fällen raten wir den Initiatoren auch von einem Bürgerbegehren ab. Viele haben ja auch die Befürchtung, dass Gewerbeansiedlungen bei einem Bürgerbegehren scheitern. Aber natürlich stimmen Bürger auch für Gewerbeansiedlungen.

Aber ist es nicht bezeichnend, dass es meistens Grundstückseigentümer sind, die die Proteste initiieren?

Weber:

Ich zweifle, ob das so stimmt. Auch im Parlamentarismus haben Menschen mit hohem Einkommen mehr Einfluss. Es wird immer gesagt, das Parlament hätte das Allgemeinwohl im Blick, aber das stimmt nicht immer. Ich finde, es ist das gute Recht aller Menschen, eigene Interessen zu haben und bei großen Fragen mitentscheiden zu dürfen.

Für viele Politiker und Verwaltungsmitarbeiter ist es frustrierend, sich jahrelang intensiv mit einem Projekt zu befassen, zum Beispiel einem größeren Bauvorhaben, und zu erleben, wie das dann durch den Protest von wenigen Bürgern wieder zerpflückt wird.

Weber:

Das Parlament bildet auch nicht immer die Meinung der Bürger ab. Außerdem ist es häufig das Problem, dass Rat und Verwaltung erst dann an die Öffentlichkeit gehen, nachdem sie sehr viel Arbeit und Zeit in ein Projekt gesteckt haben. Und dann kommt der Frust auf, weil die Bürger sagen, das wollen wir nicht.

Oft sind es sogar Ratsmitglieder selbst, die Bürgerbegehren anschieben. Dabei können sie doch schon in ihrer Mandatsfunktion Einfluss nehmen. Sollte man ihnen daher die Beteiligung an solchen Begehren nicht verbieten?

Weber:

Nein. Ein Ratsmitglied hat meistens die Fähigkeit zu erkennen, wann ein Thema so viel "Musik" hat, dass die Bürger beteiligt werden sollten und wann nicht. Das Problem ist doch, dass manche Ratsmitglieder bei Fragestellungen gar nicht genügend in die Tiefe gehen. Sind die Bürger involviert, gehen die Politiker viel genauer und ernsthafter mit einem Thema um.

Was ist der Grund dafür, dass sich ausgerechnet die Menschen, die weniger Geld haben, selten einmischen?

Weber:

Je höher der Bildungsgrad und das Einkommen, desto wahrscheinlicher ist die Beteiligung. Das gilt aber noch mehr für das Parlament. Das ist eine gesellschaftspolitische Herausforderung, der wir uns stellen müssen.

Was raten Sie den Rats- und Verwaltungsmitgliedern, die mit Bürgerbegehren konfrontiert werden?

Weber:

In Tostedt würde ich mir mehr Gelassenheit wünschen. Wenn Rat und Verwaltung vom Standort des Kita-Neubaus an der Dieckhofstraße überzeugt sind, müssen sie es sich doch auch zutrauen, die Mehrheit davon zu überzeugen.

Haben Sie das Gefühl, dass die Politik grundsätzlich Volksbegehren nicht ernst nimmt?

Weber:

Die Bürgerbegehren werden schon ernst genommen, aber eher mit einer abwehrenden Haltung. Nach dem Motto: Was wollt ihr denn, wir haben doch schon so lange darüber gesprochen? Man kann eben nicht mehr Politik wie vor 20, 30 Jahren machen. Die Bürger werden auch selbstbewusster. Rat, Verwaltung und auch die Bürgerinitiativen, müssen teilweise erst lernen, mit diesem direkten demokratischen Instrument umzugehen.