Drogerien gehen auf die mittelalterlichen Arzneimittelbehandlungen zurück. Weil dann aber lange Zeit nur Apotheker Heil- und Giftkräuter verkaufen durften, entwickelte sich ein Streit zwischen Drogisten und Apothekern.

Eine Verordnung vom 25. März 1872 sollte diesen Streit schließlich schlichten. "Durch Proteste und im Reichstag eingebrachte Petitionen betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln durch den Deutschen Drogisten-Verband war es möglich, dass Heilmittel wieder für die Drogerie freigegeben wurden", schreibt der Verband, der sich im Jahre 1873 gründete, auf seiner Internetseite.

Die Ausbildung zum Drogisten ist seit 1992 gesetzlich geregelt und umfasst die Themen allgemeine Wirtschaftslehre, Rechnungswesen, Fachrecht, drogistische Waren- und Verkaufskunde, Kosmetik, Gesundheit, Ernährung, Drogen, chemisch-technische Waren, Pflanzen- und Umweltschutz und Foto.