Der Ausbau der Ganztagsbetreuung von Jungen und Mädchen an Schulen ist von der großen Mehrheit der Eltern erwünscht und gilt als Merkmal einer modernen Gesellschaft. Dass Sportvereine sich um die körperliche Ertüchtigung unserer Kinder kümmern und ihnen gleichzeitig Werte wie Teamfähigkeit und Disziplin vermitteln, wird niemand ernsthaft in Abrede stellen. Auch die ehrenamtliche Arbeit in den Sportvereinen genießt hohes gesellschaftliches Ansehen. Mit dem Ausbau des Ganztagsschulbetriebs treten Schulen nun zunehmend in Konkurrenz mit Sportvereinen um die Nutzung von städtischen Sporthallen. Ein Dilemma, das der Gesetzgeber bisher offenbar versäumt hat, zu lösen.

Die Hamburger Dienstvorschrift über die Nutzung von Sportstätten, die das Konkurrenzverhältnis regeln soll, stammt aus den 1990er-Jahren und ist nicht mehr zeitgemäß. Wenn Schulen Kinder bis 18 Uhr betreuen sollen, aber ihnen der Vorrang zur Nutzung der öffentlichen Sportstätten nur bis 17 Uhr eingeräumt wird, ist der Konflikt programmiert.

Bisher vertrauen die Bezirksämter offenbar darauf, dass Schulleiter und Sportvereinsvorsitzende sich einigen. Das wäre die menschlich charmante Lösung, geht aber an der Realität vorbei. Die Bezirksämter müssen jetzt die schmerzhafte Entscheidung treffen, entweder die Schulen oder die Sportvereine zu bevorzugen. Ein gesellschaftlich wichtiger Akteur wird verlieren. Es sei denn, die Stadt schafft zusätzliche Sportstätten.