Mit der Verordnung zum neuen Vergütungssystem hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr ein Machtwort gesprochen, nachdem sich die Vertragsparteien - Krankenkassen und Deutsche Krankenhausgesellschaft - im vergangenen Jahr nicht auf ein neues Abrechnungssystem anstelle der bisherigen, einrichtungsindividuellen Sätze einigen konnten.

Bahr lobte das Gesetz, es werde die Qualität der Versorgung sowie die Transparenz verbessern, Ressourcen würden effizienter genutzt und die Einrichtungen gerechter behandelt.

Verbände forderten dagegen ein zweijähriges Moratorium, um die Leistungsparameter der Abrechnung genauer zu gestalten. Das Aktionsbündnis "Zeit für psychische Gesundheit" gründete sich und warf dem Minister vor, das System sei "völlig inakzeptabel" und widerspreche dem Votum der Fachleute.

Die Verordnung kam trotzdem. Seit dem 1. Januar dieses Jahres freiwillig, ab 2015 verpflichtend mit Ausgleich finanzieller Differenzen und vom Jahr 2017 an nach neuen Maßgaben, die heute allerdings noch nicht konkret feststehen.