Kritiker bezeichnen den Plan als bürokratisches Monster und kontraproduktiv für den Wohnungsbau. Geldbußen bis zu 50.000 Euro geplant.

Harburg. Schon im kommenden Jahr können Hausbesitzern saftige Strafen drohen, wenn sie Wohnungen leer stehen lassen. Wenn die Bürgerschaft der vom Hamburger Senat geplanten Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes zustimmt, müssen Harburgs Vermieter mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro für Leerstände rechnen. Zudem müssen dann leer stehende Wohnungen sofort beim Bezirksamt gemeldet werden. Die Strafe wird fällig, wenn eine Wohnung länger als drei Monate leer steht. Dass die Bürgerschaft dieser Gesetzesänderung zustimmen wird, steht außer Frage. Der Vorstoß kommt aus der SPD. Sie hat die absolute Mehrheit in der Bürgerschaft.

Harburgs Vermieter halten die Verschärfung und die angedrohten Sanktionen keineswegs für förderlich, um die Wohnungsbau-Offensive voranzutreiben. Als Anreiz für Investoren, die den Eigenbestand auch verwalten wollen, können derartige Drohgebärden des Senats kaum dienen.

"Hier soll ein bürokratisches Monster aufgebaut werden, und die Bezirksämter werden personell überlastet. Der Druck der Zwischenvermietung ist das schlimmste an dieser Gesetzesverschärfung", sagt Joachim Bode, Vorsitzender des Harburger Eisenbahnbauvereins. Stehe ein Haus zur Sanierung an, könne der Vermieter nicht alle Mieter auf einen Schlag ausziehen lassen. Bis ein Haus leer und für die Sanierung bereit sei, könne das, so Bode, unter Umständen bis zu drei Jahren dauern. "Wenn ich nun zwischenvermieten soll, um keine Strafe zu zahlen, dann kann es richtig teuer werden. Nämlich dann, wenn der Zwischenmieter auf die Idee kommt, doch nicht ausziehen zu wollen. Wir müssten dann gegebenenfalls sogar klagen. Wir können keine Schulden machen müssen, um Leerstände zu vermeiden", erklärt Joachim Bode. Klagen kann teuer und sehr langwierig sein. Hamburgweit unterhält der Harburger Eisenbahnbauverein 3200 Wohnungen, rund eine Million Euro investiert er jährlich in die Sanierung. Aktuell gebe es sanierungsbedingten Leerstand im Wohnungsbestand des Eisenbahnbauvereins. Rund 20 Wohnungen müssten saniert werden.

"Solche Mechanismen, wie der Senat sie jetzt plant, um die Wohnungsbauoffensive voranzutreiben, wirken sich nur hemmend auf Investoren aus. Wir haben in Harburg keine Wohnungsnot. Sicher, der Markt verschärft sich auch hier, aber solche Sanktionen sind keinesfalls förderlich. Was machen beispielsweise Erben, die ein sanierungsbedürftiges Haus erben, aber nicht das Geld für die Sanierung haben?", fragt Sigmund Lorenscheit, Prokurist der Harburger Firma Haferkamp Immobilien. In Harburg gebe es keine hohe Leerstandsquote. Angedrohte Strafen, so Lorenscheit, würden "nicht dazu bewegen, mehr im Wohnungsbau zu unternehmen".

Niemand habe ernsthaft ein Interesse daran, Wohnungen leer stehen zu lassen", sagt Gerd Höft, Vorstandsvorsitzender der Wohnungsbaugenossenschaft Süderelbe. Die Genossenschaft vermietet 4200 Wohnungen im Süderelbebereich und in Niedersachsen. Leerstände habe die Genossenschaft im Moment nicht. Derzeit baut sie gerade in Winsen ein Haus. Auch in Harburg, so Höft, gebe es Grundstücke, die für die Genossenschaft zur Bebauung interessant seien. Harburg aber habe den Nachteil, "dass der Bezirk nur wenig öffentliche Flächen zur Verfügung hat, die bebaut werden können. Alles, was einen Investor abschrecken könnte, wie diese Strafen für Leerstände, sollte man bleiben lassen", so Höft.

Es stellt sich die Frage, ob auch die Freie und Hansestadt Hamburg mit ihren eigenen Leerständen zur Meldung und gegebenenfalls zur Zahlung von Strafen verpflichtet ist. Die Stadt lässt ihre eigenen Immobilien von der SAGA/GWG verwalten. Bei der jüngsten Hamburger Wohnungsbaukonferenz war die Gesetzverschärfung natürlich ein Thema. Es hieß, auch die Vertreter der SAGA/GWG, so ein Teilnehmer, seien "wenig begeistert" über die Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes gewesen.

Offiziell aber sagt Sprecher Michael Ahrens nur, man werde "die Auswirkungen der Gesetzesänderung für das Vermiet- und Modernisierungsgeschäft dann bewerten und einordnen, wenn alle Fakten vorliegen, und die Änderungen konkret in die Umsetzung gehen und gelten. Es ist daher noch zu früh, um eine genaue Einordnung zu geben", so Ahrens. Wie berichtet, beschäftigt sich der Bezirk unter anderem seit geraumer Zeit mit dem Leerstand von Häusern in Neuenfelde. Diese sind im Eigentum der Stadt Hamburg. Neuenfelder und Harburger Politiker fordern die Sanierung.