Nach dem Rechtsprinzip "Keine Strafe ohne Gesetzt" kippten die Richter am Europäischen Gerichtshof in Straßburg 2010 endgültig gängige deutsche Praxis.

Die Richter sahen das Instrument der verlängerten Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die Menschenrechte an. Im Einzelnen geht es um die nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung von meist wegen Sexualdelikten mehrfach verurteilten Straftätern. Richter verhängen Sicherungsverwahrungen für die Zeit nach der Haftstrafe, wenn von dem Verurteilten auch nach Verbüßung seiner Strafe eine Gefahr für die Gesellschaft ausgeht.

Eine Verlängerung der Verwahrung aber ist seit dem Urteil der Straßburger Richter nicht mehr möglich. Sie müssen, auch wenn ihnen keine gute Sozialprognose gestellt wird und sie weiterhin als höchst gefährlich gelten, entlassen werden.