Wer in Harburg Straßenmusik machen möchte, darf das grundsätzlich tun. Es gelten allerdings einige wichtige Bedingungen: Verstärker beispielsweise sind nicht erlaubt, denn dafür muss der Künstler bereits ein Gewerbe anmelden. Auch in Stade sind die Vorgaben sehr genau festgelegt. Bei lauten Instrumenten muss ein Abstand von mindestens fünf Metern zu Gebäuden eingehalten werden. Nur werktags von 10 bis 18 Uhr darf der Musiker spielen, dabei sollte er alle 30 Minuten den Standort wechseln. Waren und Handzettel in hoher Auflage dürfen nicht verteilt werden. Straßenmusik kann zu jeder Zeit von Mitarbeitern der Stadt oder der Polizei verboten werden.