Das Innenministerium hält Heckblitzen bei Raserkontrollen im Landkreis Harburg für unzulässig. Raser kriegen Geld zurück.

Winsen. Der Landkreis Harburg hat offenbar in den vergangenen drei Jahren zu Unrecht Verwarngeld und Bußgeld von Autofahrern kassiert, die wegen zu schnellen Fahrens geblitzt worden waren. Das Niedersächsische Innenministerium hält die bisherige Rechtsauffassung der Straßenverkehrsbehörde in Winsen für falsch, dass allein Heckaufnahmen der Fahrzeuge als Nachweis ausreichen würden. Das Ministerium stellte jetzt in einem Telefongespräch klar: Bei Geschwindigkeitskontrollen müssen die Autofahrer von vorn fotografiert werden.

Landrat Joachim Bordt (FDP) hat mittlerweile angeordnet, auf Heckaufnahmen von Rasern zu verzichten. Nach Willen des Landrats sollen auch alle Verwarn- und Bußgelder erstattet werden, die allein auf dem sogenannten Heckblitzen beruhen, sobald das Innenministerium seine Rechtsauffassung schriftlich bestätigt.

Wie viel Geld der Landkreis dafür aufbringen muss, ist noch offen. Kreissprecher Georg Krümpelmann geht von einem Gesamtbetrag in sechsstelliger Höhe aus. Eher mehrere hundert Tausend Euro als 100 000 Euro, sagt er dem Abendblatt.

In wie vielen Fällen Geschwindigkeitsverstöße nach Heckmessungen geahndet worden sind, ist nicht bekannt. Der Landkreis Harburg geht von mehreren tausend Fällen aus.

In welchen Fällen genau der Landkreis tatsächlich Geld erstatten darf, prüft der Landkreis jetzt. In der Statistik trenne die Straßenverkehrsbehörde beim Nachweis nicht zwischen Heck- und Frontalaufnahmen, sagt Georg Krümpelmann Als wahrscheinlich gilt, dass Verwarngelder problemlos zurückgezahlt werden können. Schwieriger könnte dies bei Bußgeldern sein, so der Kreissprecher.

Weil die Kreisverwaltung diese Fragen erst klären muss, sollen Betroffene mit ihren Bescheiden nicht sofort ins Kreishaus kommen. Der Landkreis werde informieren, so Krümpelmann, in welchen Fällen und wie der Landkreis Geld erstatten wird.

Bei Geschwindigkeitskontrollen im Landkreis Harburg ist es seit drei Jahren gängige Praxis, mit den beiden mobilen Kameras zu schnell fahrende Fahrzeuge von hinten zu dokumentieren. Laut dem Erlass des Landes über den Einsatz von Geschwindigkeitsmessgeräten seien Fahrzeuge von vorn zu fotografieren, sofern es der Verkehrsraum, die Art des Einsatzes und die Konstruktion des Überwachungsgerätes zulassen. Der Landkreis Harburg interpretierte diese Vorschrift so, dass auch Heckaufnahmen zulässig seien. Winsen ist offenbar damit nicht allein: Andere Landkreisen in Niedersachsen sollen ebenfalls mit Heckmessungen arbeiten. Auch hier drohen den Behörden jetzt Erstattungen von jeweils mehreren hundert Tausend Euro.