Slawik C. ist tot. Dieses BGH-Urteil bringt ihn nicht zurück, weder für seine Familie noch für seine Freunde. Dennoch, dieses Urteil bringt wenigstens für all diejenigen ein wenig Genugtuung, die der Ausländerbehörde schon im Sommer 2010 fehlerhaftes Arbeiten vorgeworfen haben, und denen die Kreisverwaltung gebetsmühlenartig mit dem Argument entgegen getreten war, in der Ausländerbehörde sei alles korrekt gelaufen im Fall Abschiebung von Slawik C. Erst als die Aktenlage bekannt wurde, räumte die Verwaltungsspitze frei nach der Salamitechnik die ein oder andere "Unebenheit" in dem Abschiebungsverfahren ein.

Allerspätestens jetzt müssen alle beteiligten damit raus rücken, wer denn nun die Verantwortung für diesen Behördenmurks mit fatalen Folgen trägt. Und die Politik im Kreistag tut gut daran, genau diese Aufklärung von ihrer Verwaltung zu fordern, dieses Mal mit mehr Vehemenz und fraktionsübergreifend. Geklärt werden muss auch, was in der Angelegenheit im Amtsgericht Winsen falsch gelaufen ist. Wir leben in einem Rechtsstaat, und jeder Mensch, ob Deutscher, Aserbaidschaner oder Armenier, hat ein Recht darauf, nach dieser Rechtsstaatlichkeit behandelt zu werden.

Und Niedersachsen muss endlich Schluss machen mit seiner rigiden Abschiebungspraxis. Man mag Innenminister Uwe Schünemann nicht wünschen, dass er irgendwann mal selbst in einem anderen Land Asyl beantragen muss.