Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt - ist ein Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. "Wir suchen für diese Wohnung nur Mieter ohne Kinder" - diese Makler-Anzeige unterliege diesem Gesetz nicht, sagen Experten.