Rein betriebswirtschaftlich mag der Landkreis Harburg mit dem Kauf des Uhlenbuschs, der Schließung und dem Beschluss, wieder zu verkaufen, wohl richtig gehandelt haben. Dass die Rechnung vielleicht auch mit einem Abriss unter dem Strich für die Kreiskasse aufgehen mag, könnte auch richtig sein. Aber all die Betriebswirtschaftlichkeit ändert nichts daran, dass ein Landkreis ein eigentlich schützenswertes altes Gebäude mit einer bewegten Geschichte hat verkommen lassen.

Jugendarbeit ist immer und grundsätzlich ein Zusatzgeschäft. Als Argument für eine Schließung sollte das nicht gelten. Außerdem wussten die Entscheider beim Kauf des Uhlenbuschs auch schon um den Sanierungsstau. Man muss nicht unbedingt passionierter Denkmalschützer sein, um das Grausen zu bekommen angesichts des miserablen Zustandes des Uhlenbuschs. Sicher, der Uhlenbusch ist nicht denkmalgeschützt, dennoch ist oder besser war es ein wunderbares Haus, das schützenswert gewesen wäre.

In diesem Zusammenhang darf man sich auch die Frage stellen, wie denn der Landkreis Harburg reagieren würde, wenn der Uhlenbusch in privater Hand wäre, und der private Besitzer seine Immobilie im Wald vergammeln ließe. Es ist nicht anzunehmen, dass der Landkreis als Baubehörde so ruhig dem Untergang eines Uhlenbuschs zusehen würde. Dem Eigentümer würde wahrscheinlich eine Verfügung des Bauamtes nach der anderen ins Haus flattern.