Im Landkreis Harburg beteiligte sich vor fünf Jahren nur jeder zweite Wahlberechtigte am Urnengang. Landrat und Bürgermeister appellieren an die Bürger, zur Kommunalwahl zu gehen.

Winsen. Morgen ist Kommunalwahl. Die niedersächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden wählen ihre Parlamente. Das heißt, die Einwohner selbst bestimmen, wer ihre Interessen in den Rathäusern vertritt. Im Landkreis Harburg dürfen 202 500 Frauen und Männer von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Ob auch nur eine knappe Mehrheit von ihnen wirklich zur Wahl geht, steht zumindest in Zweifel. Bei der letzten Kommunalwahl stimmten im Landkreis nur 49,6 Prozent ab.

Der Trend, dass immer weniger Bürger zur Wahl gehen, hat sich in den vergangenen Jahren bei allen Wahlen gezeigt - egal ob Europa-, Bundestags- oder Landtagswahlen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung haben Landrat Joachim Bordt sowie die Bürgermeister der Städte, Samt- und Einheitsgemeinden im Landkreis Harburg einen flammenden Appell an die Landkreisbewohner verfasst. Tenor: Bitte gehen Sie wählen!"

In dem offenen Brief heißt es: "Im Landkreis Harburg beteiligte sich vor fünf Jahren nur jeder zweite (!) Wahlberechtigte am Urnengang. Dies ist eine dramatische Entwicklung, der wir nicht tatenlos zusehen wollen.

Auf der ganzen Welt - Stichwort "Arabischer Frühling" - gehen Menschen für mehr Demokratie auf die Straße. Sie setzen dabei ihre Freiheit, ihre Gesundheit, manchmal gar ihr Leben aufs Spiel. Sie kämpfen für Wahl- und Meinungsfreiheit, für Teilhabe und Volkssouveränität. Sie wollen, was wir haben: Freie Wahlen, Mitsprache, Demokratie. Und wir? Wir stellen uns Fragen. Warum soll gerade ich wählen gehen?" und Bringt meine Stimme überhaupt etwas?

Unsere Antworten fallen eindeutig aus: Wenn Sie nicht wählen gehen - wer soll es dann tun? Als Bürger und Bürgerin einer Demokratie bestimmen Sie mit, welche Politik gemacht wird. Und wer sie macht. Wenn Sie nicht wählen gehen, setzt sich auch niemand für Ihre Interessen ein.

Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, ob Straßen gebaut, Krippenplätze geschaffen, Umwelt geschützt, Wirtschaft gefördert wird. Mit Ihrer Stimme gestalten Sie also Zukunft. Die Zukunft Ihrer Gemeinde und Samtgemeinde, Ihrer Stadt und Ihres Landkreises. Kurz: Ihr Wahlrecht ist eine der tragenden Säulen unserer Demokratie, und ohne Sie ist keine Demokratie, kein Staat, kein Land, kein Landkreis, keine Stadt, keine Gemeinde zu machen.

Deshalb sagen wir: Am 11. September haben Sie die Wahl - bitte gehen Sie wählen!" Soweit der offene Brief.

Diejenigen, die am Sonntag in eines der 295 Wahllokale im Landkreis gehen, haben bei der Stimmverteilung eine große Auswahl. Im Landkreis sind insgesamt 1134 Mandate zu vergeben. Dabei geht es um 62 Sitze für den Kreistag, 658 Mandate in den Gemeinden, 174 Mandate in den Samtgemeinderäten und schließlich 240 Sitze in den Räten von Ortschaften.

Darüber hinaus geht es in vier Kommunen des Kreises um den künftigen hauptamtlichen Bürgermeister: in Winsen und Stelle, sowie in den Samtgemeinden Hanstedt und Salzhausen.

Zur Wahl stellen sich für alle kommunalen Mandate im Landkreis 2990 Kandidaten, wobei einige Kandidaten sich parallel um Mandate auf mehreren Ebenen bewerben.

Die insgesamt größte Zahl der Kandidaten stellt die SPD, nämlich 930, davon 229 Frauen. An zweiter Stelle kommt die CDU mit 909 Kandidaten, davon 188 Frauen. Die drittgrößte Bewerbergruppe stellen die diversen freien Wählergemeinschafen mit 662 Bewerbern, davon 158 Frauen. Ganze vier Kandidaten, davon eine Frau, im Kreis kann beispielsweise die Partei der Vernunft aufstellen.

Die Bürger, wenn sie zur Wahl gehen, haben auf jeden Fall eine Vielzahl großer Wahlzettel auszufüllen. Denn sie erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der sie teilnehmen. In den Städten und Gemeinden, in denen ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt wird, erhalten die Wähler also für die Wahl des Kreistags, des Rates ihrer Gemeinde und gegebenenfalls für die Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters insgesamt drei Stimmzettel.

Für die Wahl der Vertretungen wie den Kreistag oder den Gemeinderat gilt ein Dreistimmenwahlrecht mit der Möglichkeit des Kumulierens und des Panaschierens. Wählerinnen und Wähler können auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einem einzigen Bewerberin auf einem Wahlvorschlag geben (Kumulieren). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und mehrere Bewerberinnen und Bewerber desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren). Mehr als drei Kreuze machen die Wahl ungültig.

Für die Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters haben die Wähler nur eine Stimme.