Wer sich mit Hunden beschäftigt, weiß, dass ein Hund keine Maschine ist und deswegen auch mal für den Menschen unerwartet reagieren kann.

Ein Sachkundenachweis macht nur Sinn, wenn er von qualifizierten Prüfern durchgeführt wird. Alles andere wäre Augenwischerei. Die Regelung, dass nur wer vorher noch keinen Hund hatte, diesen Nachweis erbringen muss, ist halbherzig. Es gibt genügend Hundehalter, die ihr Tier über Jahre hinweg nicht artgerecht halten, weil sie einfach keine Ahnung von Hunden und auch nicht das Interesse daran haben, das Wesen des Tieres, mit dem sie Haus und Garten teilen, kennen zu lernen. Ihnen wird nach dem neuen Hundegesetz auch in Zukunft beim Züchter oder im Tierheim der nächste Hund an die Hand gegeben, ohne dass geprüft wird, ob sie überhaupt in der Lage sind, das Tier halten zu können.

Man ahnt schon jetzt: Dieses Gesetz erreicht nur diejenigen, die sowieso schon verantwortungsvoll mit einem Hund umgehen und sich darum bemühen, das Tier zu verstehen. Aber leider gibt es genügend Hundehalter, die sich verantwortungs- und rücksichtslos dem Hund und ihrer Umwelt gegenüber benehmen. Diese Hundehalter wird der Gesetzgeber mit seinen neuen Verordnungen kaum oder nur sehr schwer erreichen können. Da nützt das schönste Gesetz nichts.