In Hamburg gilt seit April 2006 das Hundegesetz. Seit 2007 sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikrochip fälschungssicher kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Hund im Hunderegister anzumelden.

Grundsätzlich müssen Hunde in Hamburg angeleint werden. Da das aber mit dem Wesen von Hunden nicht vereinbar ist, können Hundehalter einen "Hundeführerschein" machen, der sie von der Anleinpflicht befreit. Dazu ist eine nicht allzu schwere Prüfung mit dem Hund bei einem Sachverständigen zu bestehen.