Kindergeld erhalten Eltern nach dem Schulabgang nicht unbedingt weiter. Darauf weist die Agentur für Arbeit in Lüneburg hin.

Lüneburg. Kindergeld erhalten Eltern nach dem Schulabgang nicht unbedingt weiter. Darauf weist die Lüneburger Arbeitsagentur hin. Wenn der Jugendliche bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann ein Anruf bei der Arbeitsagentur notwendig werden. Wenn mehr als vier Monate zwischen dem Schulbesuch und einer danach beginnenden Ausbildung, einem Studium, freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, Au-pair-Aufenthalt oder Praktikum liegen, muss sich der Jugendliche arbeitssuchend melden.

Wer einen Ausbildungs- oder Studienplatz sucht, muss dies der Familienkasse mit sogenannten Eigenbemühungen nachweisen. Als Nachweise gelten beispielsweise schriftliche Bewerbungen bei Hochschulen oder in Betrieben und dazugehörige Zwischennachrichten, Zusagen oder Ablehnungen. Wenn der Familienkasse Eigenbemühungen vorgelegt werden, erübrigt sich der Anruf bei der Berufsberatung.

Weitere Informationen gibt es unter der Service-Telefonnummer der Familienkasse: 01801/54 63 37; 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz, bis zu 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz.