Die Bauarbeiten für die Nordeuropäische Gaspipeline gehen weiter. Das gilt für die nicht vom Baustopp betroffenen Trassen durch den Landkreis Harburg.

Winsen. Das teilte jetzt Helmut Roloff, Sprecher der E.ON Ruhrgas AG mit. Roloff: "Der Planfeststellungsbeschluss ist grundsätzlich weiter gültig und vollziehbar." Wie berichtet, hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg in einem Eilverfahren in der letzten Woche einen vorläufigen Baustoff für die Pipeline-Verlegung in Ashausen erlassen. Mehrere Anwohner und die Gemeinde Stelle hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss und somit gegen diese Trassenführung geklagt. In Ashausen sollte die Pipeline unter einem Schulhof und Sportplatz hindurch verlegt werden, wenige Meter von den nächsten Wohnbebauung entfernt.

Roloff weiter: "Die Planrechtfertigung des Vorhabens, die Leitungsverlegung auf privaten Grundstücken und die hierfür erforderlichen Enteignungsverfahren sowie die Mindestüberdeckung von einem Meter sind vom OVG bestätigt worden." Für die vom richterlichen Baustopp betroffenen Trassenabschnitte "werden wir die vom OVG vorgebrachten Bedenken eingehend prüfen und, soweit erforderlich, die Planung korrigieren. Wir sind allerdings der Überzeugung, dass wir alle rechtlichen und prozessualen Planungsschritte ordnungsgemäß durchgeführt haben", so Helmut Roloff.

Trotzdem werde man nun erneut prüfen und "entsprechende Sicherheitsaspekte nochmals beleuchten, hieß es aus Essen, Sitz der E.ON Zentrale.