Nach gerichtlich verhängtem Baustopp bei der nordeuropäischen Erdgasleitung muss nun nachgebessert werden

Ashausen/Winsen. "Die Beschlüsse des Gerichtes sind jetzt auszuwerten und zu analysieren, um die notwendigen Änderungen an der Trassierung vorzunehmen", sagt Andreas Beuge, Sprecher des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Wie berichtet, hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg in einem Eilverfahren einen Baustopp für die Erdgasleitung in Ashausen verhängt.

Nach Planungen des LBEG sollte die Nordeuropäische Erdgasleitung (NEL) quer unter dem Schulhof der Ashausener Grundschule verlegt werden. Die Richter waren zu dem Schluss gekommen, dass diese Trasse zu viele Gefahren für Anwohner und Kinder berge.

Jetzt muss das LBEG doch nach Alternativen suchen. Das hatten vordem schon die Kläger, Anwohner, Nachbarn der Schule und die Gemeinde Stelle gefordert, was aber von den Planern wegen der höheren Kosten abgelehnt worden war. Auf 197 Kilometern soll die NEL von Hittbergen an der Elbe (Landkreis Lüneburg) durch den Landkreis Harburg bis nach Rehden (Landkreis Diepholz) durch Niedersachsen verlaufen. Zuständig für diesen Abschnitt ist E.ON Ruhrgas. Bei dem Unternehmen prüfen derzeit die zuständigen Fachleute, welche Konsequenzen der richterliche Baustopp die Pipeline hat. Eines ist klar: "Das OVG in Lüneburg hat uns mit seinem Beschluss eine komplexe Hausaufgabe aufgegeben", sagt E.ON-Sprecher Helmut Roloff.

Außer den Ashausener Bürgern hatten auch einige Stöckter gegen die Trasse direkt neben ihren Wohnhäusern geklagt, auch für diese Streckenabschnitte gilt jetzt der Baustopp. "Ich freue mich, dass sich das Gericht in der Frage des einzuhaltenden Sicherheitsabstands unserer Auffassung angeschlossen hat und für die neuralgischen Bauabschnitte einen Baustopp verfügt hat. Es bleibt zu hoffen, dass die stattgebenden Entscheidungen in dem noch anhängigen Klageverfahren bestätigt werden, und dass sich dadurch nicht Probleme wegen einer notwendigen Trassenverlegung an anderer Stelle im Stadtgebiet ergeben", sagt Winsens Bürgermeisterin Angelika Bode.

Vor dem OVG steht in Sachen Erdgas-Pipeline eine zweite Entscheidung aus. Allerdings dürfte die Entscheidung nicht unbedingt im Sinne derer ausgehen, die Beschwerde eingelegt haben. Rund 100 Landwirte wehren sich zwar nicht gegen die Verlegung der Erdgasleitung durch ihre Ackerflächen. Sie verlangen aber eine angemessene Entschädigung. Werner Maß, stellvertretender Geschäftsführer des Landwirte-Verbandes Landvolk in Buchholz, sagt: "Es ist nicht einzusehen, dass E.ON unseren Landwirten lediglich eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes einräumt. Dabei wird zum Beispiel völlig außer Acht gelassen, dass eine Erdgasleitung im Grundbuchamt eingetragen wird. Nicht gewürdigt bei dem Entschädigungsangebot wird auch, dass die unterirdisch verlegte Leitung den Bau einer Scheune zum Beispiel für alle Zeiten ausschließt. Wir fordern für unsere Landwirte keine einmalige, sondern eine dauerhafte Entschädigung. Immerhin werden sie mit den Flurschäden leben müssen, die das Verlegen der Leitung nach sich zieht."

Allzu große Hoffnung, dass die Landwirte auf eine angemessene Entschädigung und auf eine positive Entscheidung des OVG rechnen können, hat Maß nicht. Derzeit gebe die Gesetzeslage eine solche Entscheidung für die Landwirte im Landkreis Harburg nicht her. Allerdings, so Maß, sei ein Richtungswechsel beim Treffen des Deutschen Bauernforums in Bonn mit Vertretern der Gasversorger schon zu spüren gewesen. Derzeit werde auch über die Politik in Berlin versucht, einen Richtungswechsel in der Entschädigungspraxis durchzusetzen. Maß: "Unser CDU-Bundestagsabgeordneter Michael Grosse-Brömer setzt sich in dieser Sache in Berlin für uns ein."