Auf irgendeinem Weg muss dass russische Erdgas nach Europa kommen.

Das steht außer Frage. Aber was die Richter da in einem Eilverfahren beschlossen haben, hätte eigentlich schon der bloße Menschenverstand den Ingenieuren beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie sagen müssen. Auch die modernste Pipeline unter einem Schulhof verlegt, birgt unvorhersehbare Gefahren.

Als die Menschen, die sich gegen den Trassenverlauf wehren, Alternativ-Trassen zur Diskussion stellten, waren die zuständigen Fachleute nicht bereit zum Umdenken. Ein richterlicher Beschluss aber kann jetzt Berge versetzen. Ein klarer Erfolg für die Kläger, aber ein Armutszeugnis für die Planer. Es hat sich mal wieder gezeigt, dass bei den Verantwortlichen oft Kostenersparnis vor Sicherheit geht.

Weniger Glück dürften die Landwirte mit ihrer Beschwerde haben. Ihre gerechtfertigten wirtschaftlichen Interessen dürften bei den Richtern nicht so schwer wiegen wie die Interessen der Gasversorger. Aber auch in diesem Fall werden die Bauträger der Erdgas-Pipeline früher oder später von ihrem hohen Ross absteigen müssen. Sie müssen lernen, mit den betroffenen Menschen zu planen und nicht über sie hinweg, genauer gesagt unter ihren Feldern hindurch.

Die Pipeline entwertet dauerhaft den Acker, also muss dauerhaft entschädigt werden. Dasselbe gilt für Waldbesitzer. Es wird Zeit, dass in Berlin die Gesetze geändert werden, damit den Planern das Spiel nicht zu leicht gemacht wird.