Landkreis Harburg unterhält allein 48 heilpädagogische Plätze

Winsen. Zur Förderung von Kindern mit geistiger oder seelischer Behinderungen stehen in Niedersachsen insgesamt 8992 Plätze in heilpädagogischen Einrichtungen zur Verfügung. Das ergab die Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion.

"Diese Einrichtungen gewährleisten, dass geistig und körperlich benachteiligte Kinder eine individuelle Förderung erhalten", erklärte der CDU-Landtagsabgeordnete Norbert Böhlke aus Meckelfeld.

Der Landkreis Harburg unterhält 48 Plätze für seelisch behinderte Kinder, die heilpädagogische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, darunter sechs Plätze für Jugendliche und junge Volljährige sowie 124 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen, in denen auch körperlich behinderte Kinder betreut werden. Hinzu kommen noch 48 Plätze in Förderkindergärten für geistige Entwicklung und 40 Plätze in Sprachheilgruppen. Kinder mit seelischen Behinderungen, die aufgrund von Misshandlungen oder Missbrauch traumatisiert sind und aus diesem Grund aus ihrer Familie herausgenommen werden, erhalten in Pflegefamilien eine sonderpädagogische Vollzeitpflege. "Damit ist für das Kind ein Aufenthalt im familiären Rahmen möglich sowie eine feste familiäre Bindung oder eine Bezugsperson", so Böhlke.