Die Niedersächsische Gemeindeordnung schreibt vor, dass der ehrenamtliche Bürgermeister einer Gemeinde verpflichtet ist, die Beschlüsse, die der Gemeinderat fasst, umzusetzen, ob die Beschlüsse ihm nun gefallen oder nicht.

Tut er dies nicht, wie im Fall Jesteburg, dann hat das zwar nach außen eine große Signalwirkung, aber am Lauf der Dinge wird Udo Heitmanns Weigerung, seine Unterschrift unter einen Kaufvertrag zu setzen, wenig ändern. Unterschreibt Heitmann den Vertrag mit Famila nicht, dann wird seine Unterschrift eben ersetzt. Wie das passieren kann, wird die Kommunalaufsicht, also der Landkreis Harburg, zu klären haben.

Voraussetzung dafür aber ist, dass der Ratsbeschluss rechtskonform ist und nach den Regeln eben jener Niedersächsischen Gemeindeordnung gefasst wurde.

Und genau das bestreitet der Jesteburger Bürgermeister. Heitmann steht auf dem Standpunkt, ein neuer Investor hätte eine neue öffentliche Diskussion zur Folge haben müssen. Nach seiner Auffassung ist genau das nicht geschehen, der Beschluss also rechtswidrig. Wenn Heitmann seine Ankündigung wahr macht und eine Normenkontrollklage einreicht, wird das zu prüfen sein.

Egal wie diese Prüfungen ausgehen werden, eines steht fest: Jesteburg wird in die Annalen des Landkreises Harburg als Gemeinde mit ausgeprägter Streitkultur eingehen. Nach dem Festhallen-Streit folgt jetzt der Famila-Streit. Man darf gespannt sein, wie es weiter geht.